Gesetzentwurf
Mindestspeicherung von IP-Adressen
Der Bundesrat hat am 27. September 2024 beschlossen, einen Gesetzentwurf des Landes Hessen zur Einführung der Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität einzubringen. Damit soll Kinderpornografie besser bekämpft werden.
Gesetzentwurf
Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Nachhaltige Strukturen auf Bundesebene sollen dazu beitragen, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gezielt zu bekämpfen, systematisch aufzuarbeiten und zu verhindern. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf im Juni 2024 beschlossen. Das Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung verbessern und Betroffene bei ihrer individuellen Aufarbeitung des erlittenen Unrechts unterstützen.
Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
Das Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen ist zum 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Das Gesetz betrifft Ehen, bei denen eine der beteiligten Personen bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war. Solche Ehen sollen in Deutschland auch künftig unwirksam sein - und zwar auch dann, wenn sie im Ausland nach dem dort geltenden Recht wirksam geschlossen wurden. Zum Schutz der Beteiligten gibt es nun ergänzende Regelungen über Unterhaltsansprüche und über die Heilung der unwirksamen Ehe.
Strafmaß-Änderung bei Kinderpornografie
Das Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte ist am 28. Juni 2024 in Kraft getreten. Das Gesetz passt die Mindeststrafe für diese Delikte an, um mehr Flexibilität in der Strafverfolgung zu ermöglichen und das Strafmaß besser der Schwere des individuellen Falls anzupassen.
Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe
Mit dem Gesetz sollen junge Menschen finanziell entlastet werden, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben oder mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Vormundschaftsrechtsreform
Am 12. Mai 2021 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Verbreitung und Besitz von Anleitungen zum Kindesmissbrauch (§ 176e)
Mit § 176e Strafgesetzbuch ist ein neuer Straftatbestand der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern geschaffen worden. Das entsprechende Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches ist zum 22. September 2021 in Kraft getreten.
Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Das Gesetz zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder sieht ein Bündel von Maßnahmen vor - insbesondere Verschärfungen des Strafrechts bei Kindesmissbrauch und dem Besitz von Kinderpornografie. Es ist zu großen Teilen am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) ist, Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Es ist im Wesentlichen am 10. Juni 2021 in Kraft getreten.
Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Das Gesetz verbietet Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlich geborenen Kindern, wenn sie nur der Angleichung an ein weibliches oder männliches Normgeschlecht dienen sollen. Sofern ein weiterer Grund hinzukommt, können Operationen durch ein gerichtliches Verfahren erlaubt werden. Es ist am 22. Mai 2021 in Kraft getreten.
Versuchsstrafbarkeit des Cybergrooming
Die Ermittlungen im Kampf gegen Kinderpornografie werden erleichtert: Künftig ist auch der Versuch von Cybergrooming, eines sexuellen Kontakts zu Kindern im Internet, strafbar. Die Tatsache, dass Täter bzw. Täterinnen entgegen ihrer Absicht nicht mit Minderjährigen, sondern tatsächlich mit Erwachsenen chatten, die sich zu Ermittlungszwecken als Kinder ausgeben, führt nicht mehr zur Straffreiheit. Das Gesetz trat zum 13. März 2020 in Kraft.
Istanbul-Konvention
Am 1. Februar 2018 ist in Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Kraft getreten. Mit der Ratifikation des Gesetzes zum Übereinkommen des Europarats wird der Schutz von Frauen und Kindern vor allen Formen von Gewalt in Deutschland weiter gestärkt.
Freiheitsentziehende Maßnahmen (§ 1631 b Absatz 2 BGB)
Zukünftig gibt es mehr Schutz für Kinder bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in Kliniken und Heimen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde vom Bundestag Ende Juni 2017 beschlossen. Durch die Erweiterung des §1631b BGB um einen Absatz 2 gibt es nun ein familiengerichtliches Genehmigungserfordernis für freiheitsentziehende Maßnahmen. Das Gesetz trat zum 1. Oktober 2017 in Kraft.
Bekämpfung von Kinderehen
Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Der Bundesrat hat am 7. Juli einen Gesetzbeschluss des Bundestages gebilligt, das am 22. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Das Gesetz dient dem Schutz der betroffenen Minderjährigen und soll Rechtsklarheit schaffen. Es sieht Änderungen im Eheschließungs- und Eheaufhebungsrecht vor. Daneben enthält es Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts.
Stärkung der Opferrechte
Der Bundesrat hat im Dezember 2015 die Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie in nationales Recht vollendet und dem 3. Opferrechtsreformgesetz zugestimmt. Damit steht Kindern, Jugendlichen und besonders schutzbedürftigen Erwachsenen, die Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten geworden sind, seit dem 1. Januar 2017 ein Anspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung zu.
Unterbringung, Versorgung und Betreuung junger Flüchtlinge
Am 1. November 2015 ist das Gesetz zum besseren Schutz von Flüchtlingskindern in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist: die Situation von jungen Flüchtlingen deutschlandweit zu verbessern und ihre Rechte zu stärken sowie eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Unterbringung, Versorgung und Betreuung zu garantieren.
Lanzarote-Konvention
Am 28. Januar 2015 hat die Bundesregierung das Übereinkommen des Europarates vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch (Lanzarote-Konvention) ratifiziert. Es hat zum Ziel, die sexuelle Ausbeutung und den sexuellen Missbrauch von Kindern zu bekämpfen und zu verhüten. Außerdem werden damit die Rechte der kindlichen Opfer geschützt und die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauch und der sexuellen Ausbeutung gefördert.
Umsetzung EU-Vorgaben zum Sexualstrafrecht
Die Bundesregierung hat das Sexualstrafrecht verschärft, um Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch schützen. Die Herstellung und Verbreitung kinderpornografischer Bilder steht jetzt unter Strafe. Das Gesetz ist am 27. Januar 2015 in Kraft getreten.
Vertrauliche Geburt
Seit dem 1. Mai 2014 gelten die gesetzlichen Regelungen zur Vertraulichen Geburt. Das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" legalisiert eine befristete Anonymität und soll so die für Mütter und Kinder riskanten heimlichen Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen sowie das Aussetzen oder Töten von Neugeborenen verhindern.
Weibliche Genitalverstümmelung (§ 226a StGB)
Am 28. September 2013 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das die Verstümmelung der Genitalien von Frauen und Mädchen verhindern soll. Dazu wurde ein eigenständiger Straftatbestand in das Strafgesetzbuch eingeführt (§ 226a StGB). Vorgesehen ist eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr und Beginn der Verjährungsfrist mit Volljährigkeit des Opfers. Bis dahin wurde die Verstümmelung weiblicher Genitalien lediglich als schwere Körperverletzung mit einer Haft von maximal zehn Jahren geahndet.
Beschneidung von Jungen (§ 1631d BGB)
Ein Gesetz zur Beschneidung von Jungen hat die rechtliche Verunsicherung, die durch ein Urteil des Landgerichts Köln von Anfang Mai 2012 entstanden ist, beseitigt. Nun ist die Beschneidung in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin möglich. Der Gesetzestext ist als § 1631d in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt und seit 28. Dezember 2012 in Kraft.
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
Am 1. Januar 2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Das "Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen" (BKiSchG) setzt verstärkt auf Zusammenarbeit und Kooperation der relevanten Akteure.
Erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG)
Seit 1. Mai 2010 ist ein erweitertes Führungszeugnis für alle in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe Beschäftigten erforderlich. Das erweiterte Führungszeugnis wird nach dem neuen § 30a BZRG erteilt. Es gilt aber auch für Personen, die Minderjährige beruflich oder ehrenamtlich beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder Gelegenheit zur Kontaktaufnahme haben.
Verfahren in Familiensachen (FamFG)
Zum 1. September 2009 trat das grundlegend reformierte gerichtliche Verfahren in Familiensachen (FamFG) in Kraft. Das Gesetz berücksichtigt in besonderem Maße die Belange der Kinder. Sie erhalten einen besseren Schutz und mehr Rechte im Verfahren.
Webtipps
Einzelne Gesetze
www.gesetze-im-internet.de
Nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht steht zum Nachlesen auf dieser Website des Bundesjustizministeriums bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden.
Verkündungsplattform für die Amtliche Fassung des Bundesgesetzblatts
www.recht.bund.de
Chronologische Übersicht aller Ausgaben des Bundesgesetzblatts Teil 1 (BGBl. I) und Teil 2 (BGBl. II) ab dem 1. Januar 2023.
Amtliches Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland
www.bgbl.de
Komplettes Archiv des Bundesgesetzblatts von 1949 bis Ende 2022, Teil 1 (BGBl. I) sowie Teil 2 (BGBl. II).