Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe
Mit dem Gesetz sollen junge Menschen finanziell entlastet werden, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben oder mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Bereits im Juni 2021 war mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) die Kostenbeteiligung von 75 % auf höchstens 25 % gesenkt worden.
Das Wegfallen der Kostenheranziehung soll jungen Menschen den Start in eine selbstbestimmte und unabhängige Zukunft zu erleichtern. Das gilt für junge Menschen mit Einkommen aus Ausbildung oder anderen Tätigkeiten, wenn sie in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben. Gleiches gilt für alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. Die Regelung sieht außerdem vor, dass auch Ehegattinnen und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten von der Kostenbeitragspflicht befreit werden.
Quelle: BMFSFJ, 16.12.2022, www.bmfsfj.de
Gesetzestext
Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesgesetzblatt Teil I, 2022, Nr. 56 vom 28.12.2022, kostenloser Bürgerzugang unter www.bgbl.de