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Rechtliche Rahmenbedingungen

Ein weites Feld rechtlicher Grundlagen bestimmt den Hintergrund für Maßnahmen zum Wohl des Kindes. Detaillierte Informationen zu Gesetzesinhalten/-initiativen oder -änderungen, jeweils mit Hinweisen auf Arbeitshilfen zur Umsetzung in der Praxis, sowie zu laufenden Gesetz­gebungs­ver­fahren finden Sie unter Gesetze. Die Landesrechtlichen Regelungen für Niedersachsen finden Sie in einer eigenen Rubrik. Außerdem stehen Ihnen kinderschutzrelevante Urteile und Rechtsgutachten in einer entsprechenden Rubrik zur Verfügung.

Übersicht

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen. Die hier aufgeführten Gesetzestexte sind, soweit nicht anders vermerkt, direkt verlinkt auf die Website des Bundesjustizministeriums www.gesetze-im-internet.de.

Elternverantwortung, staatliches Wächteramt - Art. 6 Abs. 2 u. 3 GG


Elterliche Sorge, Grundsätze - § 1626 BGB
Inhalt und Grenzen der Personensorge - § 1631 BGB
Beschneidung des männlichen Kindes - § 1631d BGB
Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls - § 1666 BGB
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen - § 1666 a BGB


Gesundheitsuntersuchungen - § 25 SGB V
Kinderuntersuchung - § 26 SGB V


Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe - § 1 SGB VIII
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen - § 8 SGB VIII
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - § 8a SGB VIII
Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen - § 8b SGB VIII
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie - § 16 SGB VIII
Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung - § 17 SGB VIII
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen - § 42 SGB VIII
Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise - § 42a SGB VIII
Mitarbeiter, Fortbildung - § 72 SGB VIII
Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen - § 72a SGB VIII
Förderung der freien Jugendhilfe - § 74 SGB VIII
Gesamtverantwortung, Grundausstattung - § 79 SGB VIII
Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe - § 79a SGB VIII
Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen - § 81 SGB VIII
Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel - § 86c SGB VIII


Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht - § 171 StGB
Misshandlung von Schutzbefohlenen - § 225 StGB
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder­porno­graphischer Inhalte - § 184b StGB


Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis - § 30a BZRG


Aufklärung - § 1 Abs. 1 u. 3 SchKG
Beratung - § 2 SchKG
Aufklärung und Beratung in besonderen Fällen - § 2a SchKG
Beratungsstellen - § 3 SchKG
Öffentliche Förderung der Beratungsstellen - § 4 SchKG
Inhalt der Schwangerschaftskonfliktberatung - § 5 SchKG
Durchführung der Schwangerschaftskonfliktberatung - § 6 SchKG


Verträge mit Leistungserbringern - § 21 SGB IX
Früherkennung und Frühförderung - § 30 SGB IX


Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)
Bundesgesetzblatt Teil I, 2021, Nr. 29 vom 09.06.2021, kostenloser Bürgerzugang unter www.bgbl.de


Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG)
in: Bundesgesetzblatt Teil I, 2011, Nr. 70 vom 28.12.2011, S. 2975, kostenloser Bürgerzugang unter www.bgbl.de

Art. 1 - Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz - KKG

Die Änderungen in SGB VIII (gem. Art. 2) sowie in SGB IX und im Schwangerschaftskonfliktgesetz (gem. Art. 3) sind in den entsprechenden Listungen oben aufgeführt.


Die Grundlage der Förderung stellt die Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen gem. §3 Absatz 4 KKG über die Bundesstiftung Frühe Hilfen der Länder in Verbindung mit den Leistungsleitlinien des Bundes dar.

Verwaltungsvereinbarung (PDF) auf der Website des Nationalen Zentrum Frühe Hilfen
Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz - § 3 Abs. 4 KGG


Das Menschenrechts­über­ein­kom­men gilt für alle Kinder unter 18 Jahren und besteht aus insgesamt 54 Artikeln. Basis der Konvention sind vier Grund­prinzipien: das Dis­krimi­nierungs­verbot, das Recht auf Leben und persönliche Ent­wick­lung, das Be­teiligungs­recht und der Vorrang des Kindes­wohls.

Artikel 19 Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
Der gesamte Text der UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut steht in der Broschüre "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" auf der Website des Bundesfamilienministeriums zum Download bereit.


Webtipps

Einzelne Gesetze
www.gesetze-im-internet.de
Nahezu das gesamte aktuelle Bundes­recht steht zum Nachlesen auf dieser Website des Bundes­justiz­minis­teriums bereit. Die Gesetze und Rechts­ver­ord­nungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abge­rufen werden.

Verkündungsplattform für die Amtliche Fassung des Bundes­gesetz­blatts
www.recht.bund.de
Chronologische Übersicht aller Ausgaben des Bundesgesetzblatts Teil 1 (BGBl. I) und Teil 2 (BGBl. II) ab dem 1. Januar 2023.

Amtliches Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland
www.bgbl.de
Komplettes Archiv des Bundesgesetzblatts von 1949 bis Ende 2022, Teil 1 (BGBl. I) sowie Teil 2 (BGBl. II).