Kinderschutz im Niedersächsischen Landesrecht
Ab dem 1. Januar 2024 sind amtliche Verkündungen von Gesetzen und anderen Vorschriften in Niedersachsen digital. Die elektronischen Verkündungen sind kostenfrei abrufbar auf www.verkuendung-niedersachsen.de
Kinderrechte in der Niedersächsischen Landesverfassung
Seit dem 1. Juli 2009 ist der Schutz von Kindern in Artikel 4a in der Niedersächsischen Verfassung verankert: "Kinder und Jugendliche haben als eigenständige Personen das Recht auf Achtung ihrer Würde und gewaltfreie Erziehung. Wer Kinder und Jugendliche erzieht, hat Anspruch auf angemessene staatliche Hilfe und Rücksichtnahme. Staat und Gesellschaft tragen für altersgerechte Lebensbedingungen Sorge. Kinder und Jugendliche sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen."
Artikel 4a - Schutz und Erziehung von Kindern und Jugendlichen
Webtipps
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem
www.nds-voris.de
Das Niedersächsische Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) bietet den Zugriff auf alle geltenden niedersächsischen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.
Amtliche Verkündungsplattform Niedersachsen
www.verkuendung-niedersachsen.de
Ab dem 1. Januar 2024 sind amtliche Verkündungen von Gesetzen und anderen Vorschriften in Niedersachsen digital. Die elektronischen Verkündungen sind kostenfrei abrufbar.
www.niedersachsen.de
Auf der Website der Niedersächsischen Staatskanzlei finden Sie alle bis 31. Dezember 2023 veröffentlichten Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblätter (Nds. GVBl).