Weiter zum Inhalt

Kinderschutz im Niedersächsischen Landesrecht

Ab dem 1. Januar 2024 sind amtliche Verkündungen von Gesetzen und anderen Vorschriften in Niedersachsen digital. Die elektronischen Verkündungen sind kostenfrei abrufbar auf www.verkuendung-niedersachsen.de

Kinderrechte in der Nieder­säch­sischen Landes­ver­fassung

Seit dem 1. Juli 2009 ist der Schutz von Kindern in Artikel 4a in der Niedersäch­si­schen Ver­fassung ver­ankert: "Kinder und Jugendliche haben als eigen­stän­dige Personen das Recht auf Ach­tung ihrer Würde und gewalt­freie Er­ziehung. Wer Kinder und Jugend­liche erzieht, hat An­spruch auf an­ge­mes­sene staat­liche Hilfe und Rück­sicht­nahme. Staat und Gesell­schaft tragen für alters­gerechte Lebens­bedin­gungen Sorge. Kinder und Jugend­liche sind vor körper­licher und seeli­scher Ver­nach­läs­sigung und Miss­handlung zu schützen."

Artikel 4a - Schutz und Erziehung von Kindern und Jugendlichen

Webtipps

Niedersächsisches Vor­schriften­infor­ma­tions­system
www.nds-voris.de
Das Niedersächsische Vor­schriften­infor­ma­tions­system (NI-VORIS) bietet den Zugriff auf alle gelten­den nieder­sächsi­schen Gesetze, Verord­nungen und Ver­waltungs­vor­schriften.

Amtliche Verkündungsplattform Niedersachsen
www.verkuendung-niedersachsen.de
Ab dem 1. Januar 2024 sind amtliche Verkün­dungen von Gesetzen und anderen Vorschriften in Niedersachsen digital. Die elektronischen Verkün­dungen sind kostenfrei abrufbar.

www.niedersachsen.de
Auf der Website der Nieder­säch­si­schen Staats­kanzlei finden Sie alle bis 31. Dezember 2023 veröf­fent­lichten Nieder­säch­si­schen Gesetz- und Verordnungsblätter (Nds. GVBl).