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Enquete­kommission zur Verbesserung des Kinder­schutzes

Mitte September 2020 hat der Niedersächsische Landtag die Einrichtung einer "Enquete­kommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Miss­brauch und sexueller Gewalt an Kindern" (Drs. 18/7361) beschlossen. Ihre Aufgabe war die Optimierung des gesamten Kinder­schutzes soweit es die Handlungs­möglichkeiten auf Landes­ebene ermöglichen. Den Abschluss­bericht mit konkreten Hand­lungs­optionen legte die Kommission im September 2022 vor.

Ziele der Enquetekommission
Hintergrund war das Bekannt­­werden des jahrelangen Kindes­miss­brauchs auf einem Camping­platz in Lügde nahe der Grenze zu Niedersachsen. Die Enquetekommission sollte strukturelle und organi­sa­torische Parallelen sämtlicher dem Landes­jugendamt bekannten Miss­brauchs­fälle aufarbeiten. Dabei sollten institutionelle Erkenntnisse ein­bezogen und die Rolle der beteiligten Jugend­ämter besonders berücksichtigt werden. Außerdem sollten die zwischen­zeitlich gewonnenen Erkennt­nisse der "Sonder­ermittlerin", der beim Landes­präventions­rat Niedersachsen angesiedelten "Lügde-Kommission" sowie des Parla­menta­rischen Unter­suchungs­ausschusses des nordrhein-westfä­li­schen Landtags berück­sichtigt und gegebenenfalls durch weitere Anhörungen beteiligter Personen in der Enquete­befassung ergänzt werden.

Weitere Expertisen, u.a. des Kinderschutzbundes, der kommunalen Spitzenverbände, der Landes­stelle Jugendschutz, der Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder, des Landes­präventions­rates, des Landes­kriminalamtes, wurden hinzugezogen.

Abschlussbericht
Die Kommission sollte konkrete Vorschläge machen, wie der Kinderschutz in Niedersachsen wirk­sam verbessert, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen verhindert und Pädokriminalität erfolgreich bekämpft werden kann. Dabei sollten die von der Kommission zur "Prävention von sexuellem Miss­brauch von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen" vorgelegten Empfehlungen berücksichtigt werden.

Im September 2022 hat die Enquetekommission den Abschlussbericht vorgelegt. Er beinhaltet insgesamt 16 Themenblöcke und umfasst 162 Empfehlungen. Der Bericht unterstreicht die Inter­diszi­plinarität im Kinderschutz: Viele der Empfeh­lungen dokumentieren die Notwendigkeit der ressort­­über­greifenden Ab­stimmung zwischen dem Innen­­ministerium, dem Justiz­ministerium, dem Kultus­­minis­terium, dem Wissen­schafts­­ministerium und dem Sozial­minis­terium.

Der Abschlussbericht steht auf der Website des Niedersächsischen Landtags als Download (Drs. 18/11600) zur Verfügung: www.landtag-niedersachsen.de