Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes
Mitte September 2020 hat der Niedersächsische Landtag die Einrichtung einer "Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern" (Drs. 18/7361) beschlossen. Ihre Aufgabe war die Optimierung des gesamten Kinderschutzes soweit es die Handlungsmöglichkeiten auf Landesebene ermöglichen. Den Abschlussbericht mit konkreten Handlungsoptionen legte die Kommission im September 2022 vor.
Ziele der Enquetekommission
Hintergrund war das Bekanntwerden des jahrelangen Kindesmissbrauchs auf einem Campingplatz in Lügde nahe der Grenze zu Niedersachsen. Die Enquetekommission sollte strukturelle und organisatorische Parallelen sämtlicher dem Landesjugendamt bekannten Missbrauchsfälle aufarbeiten. Dabei sollten institutionelle Erkenntnisse einbezogen und die Rolle der beteiligten Jugendämter besonders berücksichtigt werden. Außerdem sollten die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse der "Sonderermittlerin", der beim Landespräventionsrat Niedersachsen angesiedelten "Lügde-Kommission" sowie des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags berücksichtigt und gegebenenfalls durch weitere Anhörungen beteiligter Personen in der Enquetebefassung ergänzt werden.
Weitere Expertisen, u.a. des Kinderschutzbundes, der kommunalen Spitzenverbände, der Landesstelle Jugendschutz, der Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder, des Landespräventionsrates, des Landeskriminalamtes, wurden hinzugezogen.
Abschlussbericht
Die Kommission sollte konkrete Vorschläge machen, wie der Kinderschutz in Niedersachsen wirksam verbessert, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen verhindert und Pädokriminalität erfolgreich bekämpft werden kann. Dabei sollten die von der Kommission zur "Prävention von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen" vorgelegten Empfehlungen berücksichtigt werden.
Im September 2022 hat die Enquetekommission den Abschlussbericht vorgelegt. Er beinhaltet insgesamt 16 Themenblöcke und umfasst 162 Empfehlungen. Der Bericht unterstreicht die Interdisziplinarität im Kinderschutz: Viele der Empfehlungen dokumentieren die Notwendigkeit der ressortübergreifenden Abstimmung zwischen dem Innenministerium, dem Justizministerium, dem Kultusministerium, dem Wissenschaftsministerium und dem Sozialministerium.
Der Abschlussbericht steht auf der Website des Niedersächsischen Landtags als Download (Drs. 18/11600) zur Verfügung: www.landtag-niedersachsen.de