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Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention)

Am 28. Januar 2015 hat die Bundesregierung das Übereinkommen des Europarates vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch (Lanzarote-Konvention) ratifiziert. Es hat zum Ziel, die sexuelle Ausbeutung und den sexuellen Missbrauch von Kindern zu bekämpfen und zu verhüten. Außerdem werden damit die Rechte der kindlichen Opfer geschützt und die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauch und der sexuellen Ausbeutung gefördert.

Das Abkommen sieht präventive Maßnahmen, spezialisierte Behörden und Koordinierungsstellen, Interventionsprogramme, Straftaten und ihre Sanktionierung, Ermittlungen, Strafverfolgung und Verfahrensrecht, Datenspeicherung, internationale Zusammenarbeit und einen "besonderen Überwachungsmechanismus" zur wirksamen Durchführung des Abkommens vor.

Mit der Ratifizierung einher gingen auch entsprechende Änderungen in der Strafverfolgung von Kinderpornografie und Cybermobbing und der Verjährungsfrist für Sexualdelikte.

Gesetzestext

Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexu­ellem Missbrauch
in: Bundesgesetzblatt Teil II, 2015, Nr. 2 vom 27.01.2015, S. 26, kostenloser Bürger­zugang unter www.bgbl.de