Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde am 4. Mai 2021 verabschiedet. Es tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Die großen Linien der SGB VIII-Reform - besserer Kinder- und Jugendschutz, Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe, Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung, mehr Prävention vor Ort und mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien - finden sich zum Teil auch in der Vormundschaftsrechtsreform wieder.
Neugliederung des Vormundschaftsrechts
Das Vormundschaftsrecht wurde insgesamt neu und systematischer als bisher gegliedert. Es ist weiterhin im Buch 4 des BGB, dem Familienrecht, angesiedelt. Es bildet gemeinsam mit dem Pflegschafts- und Betreuungsrecht den Abschnitt 3 im Familienrecht und steht unter der Überschrift "Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft".
Kernpunkte der großen Vormundschaftsreform unter Kinderschutz-Aspekten
Kinderrechte ins Zentrum des Vormundschaftsrecht
Einführung von Rechten der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem/der Vormund/in
Pflegeeltern, Betreuende und Vormundinnen / Vormunde: Kooperation und Sorgeteilung, Beteiligungsrechte
Gebote an die Vormundschaft, mit den Erziehungspersonen zusammenzuarbeiten und neue Möglichkeiten dafür, das Sorgerecht zwischen mehreren Personen aufzuteilen. In Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können Vormundin / Vormund und Pflegeeltern gemeinsam die sorgerechtliche Verantwortung übernehmen.
Weitere Kernpunkte
- Korrespondierende Pflichten des Vormunds, die die persönliche Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen noch deutlicher herausstellt.
- Alleiniger Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft. Gleichstellung aller anderen Formen.
- Darlegungspflicht und Begründungspflicht des Jugendamts gegenüber dem Familiengericht zur Suche nach einer / einem ehrenamtlichen Vormundin / Vormund
- Stärkere Orientierung der Prinzipien bei Auswahl des Vormunds am Kind
- Explizite Einführung einer vorläufigen Vormundschaft, um ggf. eine / einen geeigneten Vormundin / Vormund für das jeweilige Kind zu suchen
- Verschiebung der vermögensrechtlichen Vorschriften in das Betreuungsrecht. Das Vormundschaftsrecht verweist künftig in diesem Punkt auf das Betreuungsrecht, statt, wie bisher umgekehrt.
- Funktionelle, organisatorische und personelle Trennung des Bereichs Vormundschaft von anderen Tätigkeitsbereichen im Jugendamt
Gesetzestext
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
in: Bundesgesetzblatt Teil I, 2021, Nr. 21 vom 12.05.2021, kostenloser Bürgerzugang unter www.bgbl.de
Arbeitshilfen
DIJuF und Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft:
Die große Vormundschaftsrechtsreform. Ein Materialienband für die Praxis
DIJuF: Synopsen und eine Arbeitshilfe zu den Änderungen
Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft:
vormundschaft.net