Gesetz zur besseren Unterbringung, Versorgung und Betreuung junger Flüchtlinge
Am 1. November 2015 ist das Gesetz zum besseren Schutz von Flüchtlingskindern in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist: die Situation von jungen Flüchtlingen deutschlandweit zu verbessern und ihre Rechte zu stärken sowie eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Unterbringung, Versorgung und Betreuung zu garantieren.
Das Gesetz regelt eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen ausrichtet. Zugleich wird das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 angehoben. Dadurch bekommen auch 16- und 17-Jährige für das komplexe Asylverfahren eine gesetzliche Vertretung und werden nicht länger wie Erwachsene behandelt.
Darüber hinaus stellt das Gesetz klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Das bedeutet, sie können z.B. eine Kita oder einen Hort besuchen oder an Sportangeboten der Jugendarbeit teilnehmen.
Gesetzestext
Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
in: Bundesgesetzblatt Teil I, 2015, Nr. 42 vom 30.10.2015, kostenloser Bürgerzugang unter www.bgbl.de