Die Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission hat auf die Herausforderung bei der Einrichtung von Ombudsstellen für Kinder und Jugendliche hingewiesen und Empfehlungen zur Umsetzung der Ombudsstrukturen ausgesprochen. Mit dem Mitte Juni 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auf Bundesebene wurden die Länder verpflichtet, dezentral unabhängige Ombudsstellen nach § 9a SGB VIII einzurichten. Die Ombudsstellen sollen Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen. Niedersachsen hat als erstes Bundesland ein entsprechendes Ausführungsgesetz beschlossen: es trat Ende März 2022 in Kraft.
Die Kinder- und Jugendkommission begrüßt ausdrücklich die Umsetzung des § 9a SGB VIII zur Einrichtung von Ombudsstellen in Niedersachsen. Durch die Einrichtung der Beschwerdestrukturen zeichnet sich hinsichtlich des Schutzes der jungen Menschen ein Meilenstein ab. Damit nimmt das Bundesland eine Vorreiterrolle in der Schaffung von Infrastruktur für ombudschaftliche Beratung und Beschwerde ein. Die Kommission sieht die ombudschaftliche Infrastruktur als ein wichtiges Instrument, um die Verwirklichung der Rechte der jungen Menschen in Niedersachsen nachhaltig zu stärken.
Um die Einführung der Ombudsstellen zu unterstützen, hat die Kommission gemeinsam mit dem Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Stiftung Universität Hildesheim im vergangenen Jahr ein Projekt gestartet, das die inhaltlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen einer ombudschaftlichen Infrastruktur untersucht. Eine zentrale Fragestellung lautet dabei, wie die Erreichbarkeit aller junger Menschen (0-26 Jahre) in ihrem Lebensumfeld gewährleistet werden kann. Im Herbst sollen die Ergebnisse des Forschungsprojektes veröffentlicht werden.
Der Aufbau einer ombudsschaftlichen Infrastruktur für junge Menschen und ihre persönlichen Ansprechpersonen in Niedersachsen soll aus Sicht der Kommission an die bisherigen Entwicklungen in Niedersachsen anknüpfen und die Erfahrungen an anderen Orten in der Ombudsarbeit aufnehmen. Wie ein "Leuchtturm" sollte die zukünftige Ombudsarbeit Positionsbestimmungen und Orientierungen zur Verwirklichung von Kinderrechten sowie sozialen Rechten von jungen Menschen ermöglichen. Ziel soll es sein, zur Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 SGB VIII eine landesweite unabhängige inklusive Infrastruktur für junge Menschen zu schaffen.
Die Kinder- und Jugendkommission empfiehlt, auch vor dem Hintergrund der Aufarbeitung von Kinderschutzfällen und der Heimerziehung, das u.a. folgende Strukturmerkmale eingehalten werden:
- Transparente Strukturen
- Eindeutige Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
- Partizipation der jungen Menschen und Familien bei der Einrichtung der Ombudsstellen
- Ombudsarbeit muss im Lebensumfeld der jungen Menschen und Familien angesiedelt sein, um niedrigschwellige Hilfen mit kurzen Wegen zu unterstützen.
Um dies zu erreichen, sind aus Sicht der Kinder- und Jugendkommission folgende vier Punkte von zentraler Bedeutung:
- Die Ombudsstelle müssen unabhängig sein, um die Perspektiven und Rechte der jungen Menschen unterstützen zu können.
- Die Ombudsstelle schließen die Beschwerdemöglichkeit der jungen Menschen ein, um eine transparente eindeutige Struktur der Ansprechpersonen zu schaffen.
- Die Ombudsstelle muß Strukturen in den Lebenswelten der jungen Menschen aufbauen, gerade auch für die Erreichbarkeit jüngere Kinder. Hierzu werden zwei Ebenen der ombudsschaftlichen Struktur benötigt: Eine zentrale Koordinationsstelle und dezentrale Ansprechpersonen vor Ort.
- Die Ombudsstelle umfasst die Aufgaben die sich nach dem § 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ergeben.
Diese vier Punkte sind aus Sicht der Kinder- und Jugendkommission einzuhalten, um die Rechte der jungen Menschen auf Beteiligung und Beschwerde zu fördern.