Am 11. August 2023 hat das Landesamt für Statistik aktuelle Zahlen zu Kindeswohlgefährdungen in Niedersachen veröffentlicht. Dazu sagt Sozial-Staatssekretärin Dr. Christine Arbogast: "Jedes Kind und jeder Jugendliche hat ein Recht darauf geschützt und ohne den Einfluss von Gewalt aufzuwachsen. Aufgabe der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten ist es, ihre Kinder vor Gefahren zu schützen. So steht es schon in unserem Grundgesetz. Gleichwohl geht der Schutz junger Menschen unsere gesamte Gesellschaft an und muss für jede und jeden von uns oberste Priorität haben.
In den vergangen Jahren gab es beispielsweise mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz oder dem Gesetz auf Kooperation und Information im Kinderschutz eine Reihe an rechtlichen Verbesserungen. Und, die Menschen werden zunehmend sensibler, achten auf ihr Umfeld und wenden sich mit einem Verdacht oder Hinweis, dass ein Kind gefährdet sein könnte, deutlich häufiger bei den Behörden als das dies vielleicht in früheren Zeiten der Fall war. Das zeigen uns die heute veröffentlichen Zahlen. Die Anzahl der Gefährdungsmeldungen steigen, die Anzahl an tatsächlichen Kindeswohlgefährdungen bleibt tatsächlich recht konstant.
Ich möchte heute Jede und Jeden ermutigen, sei es im direkten sozialen, im medizinischen oder erzieherischen Umfeld: es ist richtig und wichtig, jedem vielleicht noch so kleinen Verdacht nachzugehen. Dafür braucht es sicher manchmal Mut – für den ich Ihnen sehr herzlich danke – aber auch verlässliche Strukturen und Informationen, an wen ich mich mit meinem Verdacht werden kann.
In Niedersachsen verfügen wir über ein breites Netz an Stellen, die betroffenen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen wie meldenden Personen Hilfe anbieten, die eingreifen und notwendige Maßnahmen zum Schutz der jungen Menschen ergreifen. Wir sind in Niedersachsen dank der guten Arbeit der Fachkräfte in den Jugendämtern, sowie in 22 flächendeckend vorhandenen Beratungsstellen und in den aktuell fünf Kinderschutzzentren gut aufgestellt. Aber die Zahlen zeigen auch, es darf kein Nachlassen geben. Deshalb erarbeiten wir aktuell in Niedersachsen eine Kinderschutzstrategie um das Ineinandergreifen aller Gesellschaftsbereiche im Kinderschutz kontinuierlich zu verbessern. Und wir bauen unsere Angebote beispielsweise mit der kürzlich gestarteten Kinderschutzambulanz in Rotenburg oder dem geplanten Kinderschutzzentrum Braunschweig aus. Ihnen möchte ich an dieser Stelle danken für ihre wichtige und schwierige Arbeit im Kinder- und Jugendschutz."
Hintergrundinformationen
Die originäre Zuständigkeit für den Schutz von Kindern vor Gefahren für ihr Wohl und damit auch vor sexueller Gewalt liegt bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 85 Abs. 1 SGB VIII), die kommunalen Jugendämter agieren im sogenannten eigenen Wirkungskreis.
Dem Land als überörtlichem Träger der Jugendhilfe kommt insbesondere die Aufgabe der finanziellen Förderung (§ 12 AG SGB VIII), der fachlichen Weiterentwicklung (z.B. durch Modellvorhaben), der Fortbildung von MitarbeiterInnen sowie des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (§ 85 Abs. 2 SGB VIII) zu.