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Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Gesetzentwurf

Nachhaltige Strukturen auf Bundesebene sollen dazu beitragen, sexuellen Kindesmissbrauch gezielt zu bekämpfen, systematisch aufzuarbeiten und zu verhindern. Das Bundeskabinett hat einen ent­sprechenden Gesetzentwurf im Juni 2024 beschlossen.

Mit dem Gesetz soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessert werden. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, werden gestärkt: durch eine vom Parlament gewählte Person als Unabhängige Bundes­beauftragte oder Unabhängiger Bundes­beauf­tragter sowie einen dort angesiedelten Betroffenen­rat und eine Unabhängige Aufarbeitungs­kommission. Bundesbeauftragte und Aufarbeitungskommission sollen künftig regelmäßig über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten, damit zielgerichteter gehandelt werden kann.

Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Kindesmissbrauch
Kern des Gesetzes ist es, eine Unabhängige Bundesbeauftragte oder einen Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen dauerhaft zu verankern. Die oder der Bundesbeauftragte beruft einen Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Diese Strukturen verstetigt und stärkt das Gesetz. Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte wird dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Bericht zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland vorlegen und Maßnahmen zur Verbesserung empfehlen.

Beteiligung von Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt erlebt haben
Mit der dauerhaften Einrichtung eines Betroffenenrates auf Bundesebene werden die Belange und Anliegen von Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erfahren oder erfahren haben, besser wahrgenommen und stärker beachtet.

Möglichkeiten der Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch verbessern
Die Unabhängige Aufarbeitungskommission wird ihre wichtige Arbeit fortsetzen und weiter Betroffene anhören sowie Aufarbeitungsprozesse in Einrichtungen und Strukturen begleiten und nachhalten. Darüber hinaus soll ein Beratungssystem zur Unterstützung bei der individuellen Aufarbeitung der Gewalt bereitgestellt werden, an das sich Betroffene wenden können. In der Kinder- und Jugendhilfe werden die Akteneinsichts- und Auskunftsrechte verbessert. Um systematisch aus Fehlern in den Strukturen zu lernen, soll die Durchführung wissenschaftlicher Analysen problematischer Kinderschutzfälle verbindlich geregelt werden.

Mehr Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz
Schutzkonzepte werden in allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich. Das bedeutet: Sei es im Jugendclub, in der Familienfreizeit oder in der Erziehungsberatungsstelle - die Fachkräfte werden sich gemeinsam die Frage stellen, welche Risiken oder Gefährdungsfaktoren es für Kinder und Jugendliche gibt, wie sie diese erkennen können, welche Vorgehensweisen zu beachten sind, wo sie sich Rat suchen können und an welche Ansprechpersonen sich Kinder und Jugendliche wenden können.  Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird die Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs stärken. Sie entwickelt bundesweite Maßnahmen und Materialien für Fachkräfte, Eltern und Kinder.

Telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz
Eine Beratung im medizinischen Kinderschutz soll dauerhaft und qualitätsgesichert bereitgestellt werden.

Gesetzestext und weitere Informationen zum laufenden Gesetz­gebungs­verfahren: www.bmfsfj.de

Quelle: Bundes­minis­terium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, 19.06.2024