Weiter zum Inhalt

Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat der Gesetzgeber Inklusion als Leitgedanken auch im Kinderschutz gestärkt. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat nun Empfehlungen zur Weiter­­ent­­wick­lung eines inklusiven Kin­der­­schutzes ver­öffent­licht. Sie sollen die spezifischen Bedarfe von Kindern mit Behin­de­rungen und ihrer Familien im Kinderschutz ins Bewusstsein rücken und bieten dafür eine fundierte und praxisorientierte Zusammenstellung von Erläuterungen und Hand­lungs­­empfehlungen.

Die Empfehlungen sind abrufbar unter www.deutscher-verein.de

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., 11.07.2024