Vor dem Hintergrund dramatischer Missbrauchsfälle hat die Landesregierung im April 2023 die Einrichtung eines interministeriellen Arbeitskreises (IMAK) beschlossen. Damit sollen die bestehenden Strukturen im Kinderschutz besser vernetzt und erforderliche Weiterentwicklungen identifiziert werden, um im Sinne der Verbesserung des Kinderschutzes in Niedersachsen Maßnahmen bedarfsgerecht zu steuern.
Der IMAK Kinderschutz hat dazu einen ersten Zwischenbericht vorgelegt, der am 27. Februar im Kabinett diskutiert wurde. Der Bericht enthält Vorschläge für ein gesetzliches und ein nicht gesetzliches Maßnahmenpaket. Zu den vorgeschlagenen gesetzlichen Maßnahmen gehört insbesondere ein Kinderschutzgesetz. Darin sollten unter anderem interdisziplinäre Fortbildungsangebote für die Bereiche Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Familiengerichte, Gesundheitsbereich und Schulen entwickelt und beworben werden. Diese ressortübergreifenden Fortbildungen sollen auch zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit an den Schnittstellen beitragen. Darüber hinaus ist geplant, die Landesstelle Jugendschutz zu einer Landeskoordinierungsstelle Kinderschutz weiterzuentwickeln.
Der Niedersächsische Sozial- und Familienminister Dr. Andreas Philippi betont: "Die schrecklichen Ereignisse in Lügde haben uns gelehrt, dass wir in Sachen Kinderschutz noch genauer hinsehen und mögliche Anzeichen besser erkennen müssen. Deshalb planen wir neben der Kinderschutzambulanz an der MHH, in Rotenburg und Göttingen weitere Kinderschutzambulanzen, um durch spezialisierte Diagnostik einen besseren Schutz für Kinder zu schaffen, die von Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung bedroht sind. Ein Beirat Kinderschutz mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis soll zudem dabei unterstützen, Präventionsstrategien aufeinander abzustimmen und bei Bedarf weiterzuentwickeln."
Der Bericht schlägt weiterhin die Einrichtung beziehungsweise Weiterentwicklung von Schutzkonzepten an Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor.
Das Gesetzgebungsverfahren für das neue Kinderschutzgesetz soll noch in diesem Jahr beginnen, damit das Gesetz 2025 in Kraft treten kann.