In einer Plenarsitzung des saarländischen Landtages wurde Mitte November 2023 das Kinderschutzgesetz verabschiedet. Es ist ein weiterer wichtiger Schritt zu einem umfassenden, landesrechtlich verankerten Kinder- und Jugendschutz im Saarland. Das Gesetz beinhaltet verschiedene Elemente zur Förderung der Rechte von Kindern und Jugendlichen.
Rechte von Kindern und Jugendlichen fördern
Das Kinderschutzgesetz beinhaltet u.a. folgende wesentliche Elemente zur Förderung der Rechte von Kindern und Jugendlichen:
- Etablierung eines saarländischen Kinderschutzrates als unabhängiges Gremium, das den Kinderschutzbeauftragten unterstützt
- Verbesserung der interdisziplinären Kooperation im Kinderschutz, indem örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Bildung lokaler Netzwerke bei der Wahrnehmung ihres Schutzauftrages verpflichtet werden
- Förderung der Weiterentwicklung von Fachstandards, Maßstäben der Qualitätsbewertung und Schutzkonzepte
- Erstellung eines Landesaktionsplans zur Früherkennung und Prävention von Kindeswohlgefährdungen
- Verpflichtende Schutzkonzepte für Schulen und außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote, durch Änderung des Saarländischen Schulordnungsgesetzes
- Verpflichtung der Träger von Einrichtungen und Angeboten auf die Erstellung von Schutzkonzepten hinzuwirken
Gesundheitsminister Magnus Jung hebt hervor: "Die Einführung von Schutzkonzepten geht mit einer breiteren Weiterbildung der haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit einher. Damit wird Kinderschutz in der Praxis eine andere Rolle einnehmen und die tägliche Arbeit wird sich verändern. Wir verstehen Kinderschutz nicht allein als staatliche Aufgabe, sondern vielmehr als Gemeinschaftsaufgabe, bei der viele Verantwortungsträger zusammenarbeiten. Nur durch eine koordinierte Anstrengung aller Beteiligten kann eine umfassende und nachhaltige Sicherheit für Kinder und Jugendliche gewährleistet werden."
Große Zustimmung von Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe zum Kinderschutzgesetz
In der externen Anhörung gab es seitens der verschiedenen Akteure der Kinder- und Jugendarbeit insgesamt eine große Zustimmung zum saarländischen Kinderschutzgesetz. Das Ministerium begrüßt, dass die Debatte rund um Maßnahmen gegen das sog. Ärztehopping geeint werden konnte. Damit konnte das Gesetz in großem Konsens beschlossen werden. Derzeit können sich Ärzt:innen in Verdachtsfällen im Bereich des Kinderschutzes nicht miteinander austauschen. Der im Kinderschutzgesetz verankerte Interkollegiale Ärzteaustausch ermöglicht einen fachlichen Austausch zwischen der Ärzteschaft, die in die Behandlung des betroffenen Kindes eingebunden ist bzw. war.
Dazu Minister Jung: "Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für die Landesregierung oberste Priorität. Der Interkollegiale Ärzteaustausch ist hier der saarländische Weg gegen Ärztehopping vorzugehen. Die Regelung geht dabei einen Schritt weiter als ursprünglich mit einer Anlehnung an die Regelung in Nordrhein-Westfalen gefordert. Die Vernetzung im medizinischen Bereich wird gestärkt und eine effektivere Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Schutzfällen gewährleistet. Diese Regelung berücksichtigt die Bedürfnisse der behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie ihrer Schweigepflicht und trägt gleichzeitig zur transparenten und effizienten Gestaltung des Kinderschutzsystems bei."
Die Landesregierung wird die Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes konsequent weiterverfolgen und innovative Maßnahmen sowohl im Bereich der Prävention als auch der Intervention fördern. Besonders hervorzuheben ist die Einrichtung eines "Childhood Hauses", das im kommenden Jahr am UKS in Homburg etabliert wird und als interdisziplinäres Zentrum von Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen eine umfassende Anlaufstelle bieten soll.