Der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. hat ein Positionspapier zum Thema Kinderschutz in der Kindertagespflege veröffentlicht. Es bezieht sich auf die für die Kindertagespflege geltenden Änderungen des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendlichen-Stärkungsgesetz und soll Unsicherheiten über die Ausgestaltung der verbindlich zu schließenden Vereinbarungen zum Kinderschutz und zum Kinderschutzkonzept klären.
§ 8a SGB VIII beschreibt den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und was von Seiten des Jugendamtes und den Angeboten der Jugendhilfe in dieser Hinsicht zu tun ist. Neu ist seit 2021, dass auch mit Kindertagespflegepersonen eine Vereinbarung zum Kinderschutz getroffen werden soll. Diese Verpflichtung richtet sich an das Jugendamt. Bisher mussten solche Vereinbarungen bereits mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen geschlossen werden, die Kindertagespflege war nicht explizit genannt.
Vorlagen, die für die Vereinbarungen mit den Kindertageseinrichtungen genutzt werden, können als Orientierung auch für die Kindertagespflege dienen, müssen aber angepasst werden. Im Positionspapier nimmt der Bundesverband dazu Stellung, u.a. zu den Bestandteilen eines Kinderschutzkonzepts sowie den Aufgaben der Fachberatung, und spricht Empfehlungen aus.