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Pornoplattformen müssen Kinder- und Jugend­medien­schutz um­setzen

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat die Klagen von drei reich­weiten­starken Porno-Platt­formen gegen die Landes­anstalt für Medien NRW zurück­gewiesen. Die Platt­form­betreiber, die alle zum Mindgeek-Konzern gehören, wollten die für solche Angebote rechtlich vorge­schriebene Alters­verifika­tion nicht umsetzen. In allen drei Fällen entschied das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf jetzt, die Klagen abzuweisen und bestätigt damit die Rechts­auffassung der Landes­anstalt für Medien NRW und der Kommission für Jugend­medienschutz (KJM). Die Landes­anstalt für Medien NRW geht seit 2019 gegen die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch frei zugängliche Pornografie im Internet vor.  

"Das Verwaltungsgericht bestätigt mit dieser Entscheidung, dass der Jugendmedienschutz auch im Internet konsequent anzuwenden ist und genau das erwarten wir von den unterlegenen Unternehmen. Es ist überaus irritierend, dass die Anbieter bisher richterliche Entscheidungen ignorieren. Seriöse Unternehmen halten sich an die Gesetze und die Rechtsprechung in dem Land, in dem sie ihr Geld verdienen. Eine weitere Missachtung der Entscheidung werden wir nicht tolerieren und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten", so Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW.

Bereits im Juni 2020 hatte die Landesanstalt für Medien NRW die Plattformen aufgefordert, unverzüglich wirksame Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu implementieren. Die KJM hatte Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) festgestellt und entsprechende Maßnahmen beschlossen. Im daraufhin von den Plattformen angestrengten Eilverfahren unterlagen diese sowohl vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf als auch zuletzt im September 2022 vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Die Gerichte hatten bereits bestätigt, dass die Porno-Plattformen den durch die Landesanstalt für Medien NRW umgesetzten Entscheidungen der KJM unverzüglich nachkommen müssen. Bisher ignorieren alle drei klagenden Plattformen diese gerichtlichen Beschlüsse.

"Pornos sind kein Kinderprogramm. Für uns sind Pornos im Netz so lange kein Problem, wie Kinder und Jugendliche sie nicht sehen können. So will es die Gesetzeslage – und das aus gutem Grund: Der Konsum von Pornografie kann sowohl das Frauenbild als auch die Erwartungshaltung von Kindern und Jugendlichen an Sex und Beziehungen nachhaltig schädigen. Wir können und werden daher nicht tolerieren, dass Anbieter deutsches Recht weiter ignorieren. Zumal es nie so einfach war, eine Alterskontrolle durchzuführen", so Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM.

Explizite Pornografie darf in Deutschland für Kinder und Jugendliche nicht frei zugänglich angeboten werden. Bei ihrer Verbreitung müssen Anbieter dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche solche Inhalte üblicherweise nicht wahrnehmen können. Im Internet ist dies nur durch Altersverifikationssysteme möglich, die durch die KJM regelmäßig positiv bewertet werden. Es gibt eine große Fülle an Systemen zur Alterskontrolle, seit neustem auch mittels maschinellem Lernen ganz ohne Ausweis. Die klagenden Pornoplattformen sind nun erneut gerichtlich aufgefordert, diese in Deutschland vorgeschrieben technischen Schutzvorkehrungen vor ihre Inhalte zu schalten.

Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), 27.04.2023

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder steht auf der Website der Kommission für Jugendmedienschutz zur Verfügung: www.kjm-online.de

Weitere Informationen zur Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 26.04.2023 stehen auf www.vg-duesseldorf.nrw.de

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