Mit dem Mitte Juni 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auf Bundesebene wurden die Länder verpflichtet, dezentral unabhängige Ombudsstellen nach § 9a SGB VIII einzurichten. Die Ombudsstellen sollen Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen. Niedersachsen hat als erstes Bundesland ein entsprechendes Ausführungsgesetz beschlossen: es trat Ende März 2022 in Kraft.
Um die Einführung der Ombudsstellen zu unterstützen, hat die Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission ein Projekt gestartet, das die inhaltlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen einer ombudschaftlichen Infrastruktur untersucht. Durchgeführt wurde das "Pilotprojekt Ombudschaft in Niedersachsen (PONS)" mit dem Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Stiftung Universität Hildesheim (01.09.2021-31.10.2022). Eine zentrale Fragestellung lautete dabei, wie die Erreichbarkeit aller junger Menschen (0-26 Jahre) in ihrem Lebensumfeld gewährleistet werden kann.
Der Bericht auf Grundlage der Arbeit im Pilotprojekt untersucht Strukturen bundesweiter Ombudsstellen, Zielgruppen und Zugänge, Beratungsinhalte, Ehrenamt in der ombudschaftlichen Arbeit sowie Verhältnis von Beschwerde- und Ombudsstellen. Abschließend werden zukünftige Anforderungen an Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe resümiert.
Die Ergebnisse des Forschungsprojektes zeigen, dass die ombudschaftliche Infrastruktur noch in ihren Anfängen steckt und zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen sind. Eine niedrigschwellige, verständliche und verlässliche Ombudschaft ist wichtig, um die Rechte von jungen Menschen zu stärken. Die Schaffung einer digitalen Infrastruktur ist entscheidend, um die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Ombudsstellen sollten sowohl digitale als auch analoge Beratungsformate anbieten.