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Niedersächsische Ombuds­stellen: 4,5 Millionen Euro für Konflikt­beratung in der Kinder- und Jugend­hilfe

Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi hat den nieder­säch­sischen Ombuds­stellen einen Förder­bescheid in Höhe von 4,5 Millionen Euro über­reicht. Bei einem Besuch der überregionalen "Beratungs- und Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen" (BerNie e.V.) in Hannover sagte der Minister nicht nur die finanzielle Unterstützung des Landes zu, sondern verschaffte sich darüber hinaus einen Einblick in den neu geschaffenen Arbeitsbereich. Denn durch das Inkrafttreten des Kinder- und Jugend­stärkungs­gesetzes (KJSG) am 10. Juni 2021 wurden die Länder verpflichtet, unabhängige Ombudsstellen einzurichten. Ombuds­stellen helfen Kindern und Jugend­lichen sowie deren Familien, wenn es zwischen ihnen und der öffentlichen oder freien Jugendhilfe (z.B. den Jugend­ämtern) zu Konflikten kommt. Neben der Beratung in Konflikt­fällen im Zusammen­hang mit Rechts­ansprüchen geht es bei der Vermittlung auch darum, die Rechte und Möglichkeiten von Leistungs­berech­tigten aufzuzeigen. Auf diese Weise wird die Position von Hilfe­bedürftigen im sozialhilfe­recht­lichen Dreiecks­verhältnis mit Jugend­hilfe- und Einrichtungs­trägern deutlich gestärkt. Denn häufig ist das Verhältnis sehr streit­anfällig, weil höchst sensible Themen bearbeitet werden (z.B. die Inobhut­nahme eines Kindes vom Jugend­amt). Aber auch Fragen zur Ausgestaltung der erziehe­rischen Hilfen werden in solchen Ombuds­stellen besprochen und die Betroffenen werden über die rechtliche Situation aufgeklärt. Erfahrungen haben gezeigt, dass bei Streitfällen immer das Bedürfnis nach einer unabhängigen Stelle besteht, die weder gegenüber dem freien noch dem öffentlichen Träger in irgendeiner Weise gebunden ist. Die Ombuds­stellen werden also ausschließlich im Auftrag der Leistungs­empfänger tätig. So erhalten die Beratenden das volle Vertrauen. Auch unterstützen die Ombuds­stellen, wenn junge Menschen oder ihre Familien das Gefühl haben, dass sich niemand zuständig fühlt.
 
"Ich bin stolz darauf, dass der Anfang nun hinter uns liegt", kommentiert Sozialminister Philippi den Startschuss der Förderung. "Alle niedersächsischen Ombudsstellen haben ihre Arbeit aufgenommen. Damit nimmt Niedersachsen bei der Umsetzung der Regelung eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Schließlich haben wir mit dem AG SGB VIII einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung für vier regionale und eine überregionale Stelle geschaffen. Jetzt geht es darum, das bestehende System mit Blick auf seine Wirksamkeit zu überprüfen."
 
Bis zum Sommer nächsten Jahres soll evaluiert werden, ob die Ausstattung aller Ombuds­stellen bedarfsgerecht ist. Ein wesentliches Merkmal dieser Stellen ist ihre Unabhängigkeit von Jugend­ämtern und freien Trägern. Wichtige Voraussetzung hierfür war die vollständige Förderung durch das Land, welches nun zunächst bis 2027 die finanziellen Mittel in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro bereitstellt. Damit wird eine gesetzliche Voll­finanzierung der Beratungs­stellen umgesetzt, die alle Personal- und Sach­kosten betrifft sowie der Betrieb eines Internet­auftritts, Fortbildungen, Supervision und der Anschluss an das bundes­weite Netzwerk Ombud­schaften. Finanziert werden zwei Beratungs­fachkräfte und eine halbe Verwaltungs­kraft pro Ombudsstelle und eine zusätzliche Juristen­stelle und eine volle Verwaltungs­kraft für die überregionale Ombuds­stelle.
 
Die überregionale Ombudsstelle BerNie e.V., in der heute stellvertretend für alle Stellen die Übergabe stattfand, hat die Aufgaben der übergeordneten Qualitätssicherung. "Wir tragen damit wesentlich dazu bei, jungen Menschen in der Jugendhilfe und deren Familien zukünftig ein gutes, ombudschaftliches Beratungs­angebot zur Verfügung zu stellen. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil die Träger der regionalen Ombuds­stellen so unterschiedlich sind. Qualitäts­sicherung verstehen wir dabei als eine Aufgabe, die nur im Dialog mit allen niedersächsischen Ombuds­stellen, aber auch mit dem Land und im bundesweiten Austausch sinnvoll gelingen kann", sagt Frank Dorsch-Irslinger von der überregionalen Ombudsstelle BerNie e.V.
 
Hintergrund:
BerNie e.V. ist die überregionale Ombudsstelle mit Sitz in Hannover. Der Verein existiert bereits seit 2011 aufgrund engagierter Fachkräfte und war in Niedersachsen bis 2021 der einzige am Markt tätige Verein in Sachen Ombudschaft. Bevor die gesetzliche Veran­kerung stattfand, wurde der Verein ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert.

Die regionalen Ombudsstellen sind für folgende Versorgungsbereiche zuständig:

  • Versorgungsbereich 1: Landkreise Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Northeim, Peine und Wolfenbüttel sowie die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg
  • Versorgungsbereich 2: Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg (Weser) und Schaumburg sowie die Region Hannover
  • Versorgungsbereich 3: Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden
  • Versorgungsbereich 4: Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch und Wittmund sowie die kreisfreien Städte Delmen­horst, Emden, Oldenburg (Oldenburg), Osnabrück und Wilhelms­haven

Die überregionale Ombudsstelle ist keinem Versorgungsbereich zugeordnet. Sie hat ihren Sitz in Hannover.

Quelle: Nds. Sozialministerium, 22.08.2024, www.ms.niedersachsen.de

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