Im Jahr 2023 wurden in Niedersachsen insgesamt 18.370 Gefährdungseinschätzungen durch die Jugendämter vorgenommen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, entspricht dies einem Anstieg um 5,3% im Vergleich zum Vorjahr (17.448 Verfahren). Insgesamt nahm die Zahl der (akuten und latenten) Kindeswohlgefährdungen um 7,1% zu. Die Zahl der Einschätzungen, bei denen keine Gefährdung festgestellt wurde, stieg um 4,8%.
Insgesamt 2.133 akute Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2023
Im Jahr 2023 wurde bei 2.133 Kindern (11,6% der Gefährdungseinschätzungen) eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt. Anzeichen gab es unter anderem für die Vernachlässigung des Kindes (1.263 Fälle), psychische Misshandlung (805 Fälle) oder eine körperliche Misshandlung (783 Fälle). Die Jugendämter sind gehalten alle zutreffenden Arten der Kindeswohlgefährdung anzugeben, so dass hier Mehrfachnennungen möglich sind. Im Jahr 2022 wurde in 1.979 Fällen eine akute Kindeswohlgefährdung registriert. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2023 dementsprechend 7,8% mehr Fälle akuter Kindeswohlgefährdungen.
Eine latente Kindeswohlgefährdung war 2023 bei 2.128 Kindern (11,6% der Gefährdungseinschätzungen) das Ergebnis der jugendamtlichen Prüfung auf Kindeswohlgefährdung. Hier wurden in 1.300 Fällen Anzeichen von Vernachlässigung erkannt. Eine psychische Misshandlung des Kindes wurde in 669 Verfahren festgestellt. Im Jahr 2022 wurden 2.001 Verfahren mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass eine latente Kindeswohlgefährdung vorlag. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2023 damit 6,3% mehr latente Kindeswohlgefährdungen.
6.411 Verfahren zeigten einen Hilfe- oder Unterstützungsbedarf (+3,8%)
Insgesamt erkannten die Jugendämter in Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls bei 4.261 Kindern eine akute beziehungsweise latente Kindeswohlgefährdung an. Dies entspricht 23,2% aller Gefährdungseinschätzungen, die von Jugendämtern 2023 durchgeführt wurden. Bei den verbleibenden 14.109 Fällen (76,8%) wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Jedoch zeigte sich in 6.411 Verfahren ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf. Ein Jahr zuvor wurde in 6.175 Fällen ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf festgestellt. Damit gab es einen Anstieg um +3,8% im Vergleich zum Vorjahr.
Methodischer Hinweis:
Das zuständige Jugendamt hat eine Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durchzuführen, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls des Kindes vorliegen. In Zusammenarbeit mehrerer Fachkräfte wird das Gefährdungsrisiko eingeschätzt. Eine Gefährdung des Kindeswohls liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes gegeben oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist. Die Sorgeberechtigten – in der Regel die Eltern bzw. ein Elternteil – sind in diesen Fällen nicht in der Lage oder nicht Willens die Gefährdungssituation für die Kinder oder Jugendlichen abzuwenden.