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Neues Projekt zu Mobilen Frühen Hilfen: Beratungs- und Unter­stüt­zungsangebot für Kommunen

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) bietet 2025 auf Basis des Modellprojekts "Frühe Hilfen sind da!" ein neues Beratungs- und Unter­stüt­zungsangebot für Kommunen an. Ziel ist es, kommunale Fachkräfte bei der eigenständigen Planung, Durchführung und Aus­wer­tung mobiler Maßnahmen zu unter­stützen. Dadurch können kommunale Ange­bote der Frühen Hilfen im ländlichen Raum sichtbarer werden.

Das Angebot umfasst eine Workshop-Serie, individuelle Beratung per Telefon oder E-Mail sowie Unterstützung bei der Planung und Materialbeschaffung. Die Teilnehmenden lernen praxisnahe Methoden und Strategien für die erfolgreiche Umsetzung in ihrer Kommune kennen.

Das Angebot richtet sich an alle interessierten Kommunen im ländlichen Raum, insbesondere an jene, die nicht am Modellprojekt "Frühe Hilfen sind da!" teilgenommen haben.

Die Bewerbung zur Teil­nahme an dem Projekt ist vom 26. November bis 17. Dezember möglich. Der Link zur Anmeldemaske für das Projekt wird am 26. November auf der Website des NZFH veröffentlicht. Weitere Informationen gibt es auf der website des NZFH: www.fruehehilfen.de

Digitale Infoveranstaltung
Am 26. November findet von 10 bis 11 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung statt, in der das Angebot des NZFH vorgestellt wird und Rückfragen geklärt werden können. Interessenten melden sich bitte bis zum 12. November zur Informationsveranstaltung an.  Zur Anmeldung

Übrigens!

Leitfaden Mobile Frühe Hilfen

Das NZFH hat auch einen digitalen Leitfaden Mobile Frühe Hilfen veröffentlicht. Er unter­stützt Kommunen dabei, mobile Einsätze selbst zu planen, umzusetzen und aus­zu­werten. Der Leitfaden ist ein Ergebnis des NZFH-Modell­projekts "Frühe Hilfen sind da!". Die Inhalte des digitalen Leit­fadens können flexibel genutzt werden. Sie bündeln Er­fahrungs­­werte und Anregungen für die praktische Umsetzung vor Ort: von der Konzept­erstellung bis zur Doku­men­tation. Anpassbare Druckvorlagen für die Fahrzeug­gestaltung und die Öffentlich­keits­arbeit stehen den Kommunen kostenfrei zur Verfügung.

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