Von November 2021 bis Dezember 2022 hat das sozialwissenschaftliche Forschungsinstitut Zoom e.V. mit Förderung des Bundesfamilienministeriums im Bundesinnovationsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" eine Bestandsaufnahme lokaler Ansätze zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt bei Sorge- und Umgangsregelungen und in familiengerichtlichen Verfahren umgesetzt. Dabei ist das Forschungsteam von häuslicher Gewalt in Partnerschaften ausgegangen. Es ging also nicht um das Thema (alleiniger) Kindesmisshandlung, wenn diese nicht auch mit Gewalt gegen ein Elternteil einhergeht. Ausgangspunkte für das Forschungsprojekt waren die langjährige Fachdebatte über den Konflikt zwischen Umgangsrecht und Gewaltschutz sowie die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention zum wirksamen Schutz von Frauen vor geschlechtsbezogener Gewalt. Nun hat das Forschungsinstitut den Abschlussbericht vorgelegt. Er stellt Hintergrund und Fragestellung, Erhebungsmethoden, Befunde und deren Bewertung umfassend vor.
Ein wesentliches Ergebnis ist, dass die untersuchten lokalen Ansätze die Chancen und Möglichkeiten verbessern, dass Schutzbedarfe professionsübergreifend wahrgenommen werden und auch Eingang in familiengerichtliche Verfahren finden. Es hängt jedoch von vielen weiteren institutionellen und individuellen Faktoren ab, inwieweit die Vereinbarungen und Leitfäden umgesetzt werden und Schutzbedarfen entsprechen. Wesentliche Faktoren für die Umsetzung lokaler Verfahren und die Berücksichtigung häuslicher Gewalt bei Umgang und Sorge sind neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen vor allem Wissen, Haltungen und Ressourcen aller Beteiligten – auf individueller und institutioneller Ebene.
Im Fazit gibt der Abschlussbericht deshalb Empfehlungen zu Verbesserungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- wie auf Landesebene, zu Impulsen und Förderungen auf Länderebene und betont die Unerlässlichkeit lokaler Netzwerke mit abgestimmten Angebotsstrukturen und Abläufen für Vermittlung und Rückmeldeverfahren.