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Leitlinien zur Aufarbeitung sexua­li­sierter Belästigung und Gewalt im Sport

Die Deutsche Sportjugend und der Deutsche Olympische Sportbund haben im Dezember 2022 Leitlinien zur Aufarbeitung sexualisierter Belästigung und Gewalt in Sportverbänden und -vereinen veröffentlicht. Seit August 2021 gibt es das gemeinsame Projekt. In einem schriftlichen Dialog­prozess wurden Leitlinien erarbeitet und dazu verschiedene Expertisen aus dem Bereich sexualisierter Belästigung und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zusammengebracht.

Mit der Veröffentlichung der Leitlinien wird den Sportverbänden und -vereinen nun eine Orien­tierungs­hilfe im Themenfeld Aufarbeitung geboten. Die Leitlinien sollen Handlungs­empfeh­lungen für eine beispielhafte Vorgehensweise zur Aufarbeitung von Fällen aus der Vergangenheit sein.  Sie richten sich an haupt- und ehrenamtliche Funktionsträgerinnen und -träger sowie Beauftragte in den Sportverbänden und -vereinen, die von Vorfällen sexualisierter Belästigung und Gewalt in der Vergangenheit Kenntnis erlangen.

Strukturen für Aufarbeitung schaffen
Die Leitlinien bieten ein Gerüst dafür, wie ein Aufarbeitungsprozess gestaltet werden sollte und was dabei bedacht werden muss.  Dabei sind sie nicht als statisches Dokument anzusehen. Auf Basis aktueller Erkenntnisse aus der praktischen Arbeit in den Mitgliedsorganisationen von dsj und DOSB und der Wissenschaft, aber auch gesellschaftlicher und sportpolitischer Entwicklungen, können und sollen die Leitlinien weiterentwickelt werden. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung der Aus­ge­staltung eines zukünftigen Zentrums für Safe Sport durch die Bundesregierung. Vor allem geht es darum, durch Auf­ar­beitungs­prozesse das Leid der Betroffenen, das ihnen durch sexualisierte Beläs­ti­gung und Gewalt zugefügt wurde, anzuerkennen und hiermit eine Kultur der Aufmerksamkeit zu schaffen. Zudem sollen Schutzlücken und strukturelle Defizite in einem Sportverband oder -verein geschlossen und Gewaltdynamiken durchbrochen werden. Damit ist Aufarbeitung neben Prävention und Intervention ein wesentliches Instrument für einen wirksamen Schutz vor Gewalt im Sport.

Resolution zum Schutz vor Gewalt im Sport
Die dsj-Mitgliedsorganisationen haben dies auch bereits bei ihrer Vollversammlung im Oktober 2022 mit der Resolution "Schutz vor Gewalt im Sport im Zukunftsplan Safe Sport als nachhaltige Gesamt­strategie verankern!" bestätigt. Zusätzlich hat die DOSB-Mitgliederversammlung am 3. Dezember 2022 die Erklärung des deutschen Sports zur Aufarbeitung einstimmig beschlossen. Sie stellt eine Ergänzung zur "Münchener Erklärung" dar, in der sich die Mitgliederversammlung bereits 2010 unter dem Leitmotiv "Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln!" zu Maßnahmen der Prävention und Intervention selbst verpflichtete und diese im Beschluss des DOSB-Stufenmodells durch die Mitgliederversammlung 2020 tiefergehend verankerte. Nun wurde sie auch für den Bereich Auf­ar­beitung ergänzt. Im Rahmen des in diesem Jahr durchgeführten Dialog­prozesses zum Schutz vor Gewalt im Sport haben sich dsj, DOSB und ihre Mitglieds­organisationen zudem dazu bekannt, dass es eine langfristige Gesamt­­strategie zum Schutz vor Gewalt braucht und hierzu die Erarbeitung eines Zukunftsplans angekündigt. Mit diesem bekennen sich dsj und DOSB gemeinsam mit ihren Mit­glieds­­­organisationen zu einer kontinuierlichen Weiter­entwicklung des Schutzes vor jeglicher Gewalt im Sport und entwickeln eine nachhaltige Gesamt­strategie, die bis in ihre Untergliederungen, die rund 87.000 Sportvereine in Deutschland, wirken soll.

Deutsche Sportjugend:
Safe Sport – Leitlinien zur Aufarbeitung sexualisierter Belästigung und Gewalt in Sportverbänden und Sportvereinen
Frankfurt a.M. 2022
57 Seiten

Quelle und weitere Informationen: Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e.V. (DOSB), 08.12.2022, www.dosb.de