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Leitfaden für Schutzkonzepte und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat im März 2023 den Leitfaden für "Kinderschutz in der Schule - Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen" beschlossen. Mit dem vorliegenden Leitfaden sollen Wege aufgezeigt werden, wie der Prozess zu einem wirksamen Schutzkonzept an Schulen gelingen und mehr Handlungssicherheit entstehen kann.

Der Leitfaden zeigt aus der schulischen Praxis heraus auf, wie Schulen einzelne Prozess­schritte in Angriff nehmen können, Abläufe zu strukturieren sind und gibt Hilfe­stellungen, um die Komplexität des Prozesses zu reduzieren. Durch Unterlegung praxisnaher und handlungs­orientierter Materialien wird Schulen damit ein nieder­schwelliger Zugang ermöglicht, um leichter ein eigenes Schutzkonzept entwickeln zu können.

Die KMK-Präsidentin und Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Astrid-Sabine Busse: "Wir sind gemeinsam der festen Überzeugung: Es gehört zu den Grundsätzen jedes menschlichen Miteinanders und jeder zivilisierten Gesellschaft, dass insbesondere Kinder und Jugendliche zu jeder Zeit sicher vor körperlicher, verbaler oder psychischer Gewalt sein müssen. In internationalen Übereinkommen wie der UN-Kinderrechtskonvention, dem Abkommen des Europarats oder der Lanzarote-Konvention gelten Normen, die Kinder vor jeglichen Formen sexualisierten Missbrauchs und Ausbeutung schützen. Das ist auf allen Ebenen und auch für alle im Kontext von Schule verantwortlichen Akteure als Handlungsgrundsatz um- und durchzusetzen.

Missbrauch und sexualisierte Gewalt fügen Kindern und Jugendlichen nicht nur körperlichen Schaden zu, sie hinterlassen schwere Verletzungen in der Seele. Damit es gar nicht erst so weit kommt, kommt der Präventionsarbeit in den Schulen eine ganz zentrale Bedeutung zu. Schulen müssen Schutz­räume sein, in denen Kindern Gehör finden, zugewandte Ansprech­personen haben und Hilfe organisiert wird. Der Leitfaden ist ein wertvoller Beitrag für den Kinder­schutz in der Schule und eine hilfreiche Ergänzung im Kontext der in den Ländern bereits laufenden Aktivitäten und Maßnahmen."

Für die Kultusministerkonferenz gehört der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor körperlicher, verbaler oder psychischer Gewalt zum selbstverständlichen Auftrag von Schule: Sie befasst sich seit vielen Jahren mit dem Thema Gewaltprävention und Schutz vor sexualisiertem Missbrauch.

Die Inhalte und das Format des Leitfadens wurden in einer länder­über­greifenden Expertinnen-/Expertengruppe entwickelt. Bei der Erarbeitung stand im Vordergrund, den Prozess der Entwicklung von und die Arbeit mit Schutz­konzepten im Schulalltag zu erleichtern und Schulen bei der Umsetzung ihres Kinderschutz-Auftrages in ihrer praktischen Arbeit wirksam zu unter­stützen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich bei der Erarbeitung eines Schutz­konzeptes um einen Schul­ent­wick­lungs­prozess handelt, der einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt und auch das Bewusst­machen von Haltungen und ggf. deren Veränderung bedingt.

Der vorliegende Leitfaden

  • orientiert sich an den Elementen des Schutzkonzeptes der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM) und berücksichtigt zentrale Elemente einer effektiven Schutzkonzeptarbeit,
  • verdeutlicht den Mehrwert einer Schutzkonzeptentwicklung für die Schule und reduziert die Komplexität der Aufgabe auf überschaubare Teilthemen,
  • strukturiert Abläufe und bietet einen Vorschlag zur Prozessgestaltung an,
  • bietet hilfreiche praxisorientierte und schulbezogen anpassbare Materialien und Empfehlungen.

Um Schulen möglichst praxisnah Unterstützungsleistungen zu bieten, sind viele der Materialien individuell an die einzelne Schule anpassbar und entsprechend auszudrucken.

Kultusministerkonferenz (Hrsg.):
Kinderschutz in der Schule - Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen
2023
86 Seiten
Download auf www.kmk.de

Quelle: Kultusministerkonferenz, 17.03.2023