Einheitliche Kriterien für grenzüberschreitende Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter hat eine aktualisierte Arbeitshilfe veröffentlicht, die auf Gesetzesänderungen und neuen Verordnungen basiert.
Die Kinder- und Jugendhilfe ist häufig mit Fällen mit Auslandsbezug befasst, der verschiedene Ursachen haben kann: Neben zeitlich begrenzten intensivpädagogischen Maßnahmen im Ausland sind dies die Unterbringung eines im Ausland lebenden Kindes in einer Einrichtung, Pflegefamilie oder bei Verwandten in Deutschland sowie die Unterbringung eines in Deutschland lebenden jungen Menschen im Ausland.
Die BAG Landesjugendämter hat die Arbeitshilfe aufgrund von Gesetzesänderungen und neuen Verordnungen aktualisiert, die wesentliche Neuerungen für die Durchführung von Konsultationsverfahren mit sich brachten. Dazu gehören etwa die Stärkung der Rechte der Kinder über Anhörungen, die Beschleunigung des Verfahrens über eine neue Frist und die zwingende Einbeziehung der zentralen Behörden der beteiligten Länder.
Mit dieser dritten Neufassung ihrer Arbeitshilfe für grenzüberschreitende Unterbringungen erleichtert die BAG die gesetzeskonforme Durchführung und trägt zur Vereinheitlichung der Verfahrensweisen im Konsultationsverfahren bei.