Die Landesregierung stellte am 14. Januar 2025 mit ihrem Beschluss der Vorunterrichtung des Landtages die Weichen für den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag. Sie folgt damit dem Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 12. Dezember 2024.
Mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag soll der bestehende Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geändert werden, um den Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten in Telemediendiensten zu verbessern. Schwerpunkte des Entwurfs sind unter anderem die Stärkung des technischen Jugendmedienschutzes sowie die Verbesserung der Durchsetzung von Maßnahmen der Landesmedienanstalten.
Die vom Medienänderungsstaatsvertrag in Deutschland berührten Rundfunkveranstalter, Behörden, Unternehmen und Verbände hatten im Rahmen mehrerer vorgeschalteter Fachgespräche und einer Anhörung zum Diskussionsentwurf zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages vom November 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Stellungnahmen wurden von den 16 Ländern gemeinsam ausgewertet und zum Teil wurden die Anregungen in die Entwürfe der Staatsverträge eingearbeitet.
Es ist vorgesehen, dass die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nach der Unterrichtung der Landtage den Änderungsstaatsvertrag bis März 2025 unterzeichnen. Die Neuregelung soll nach der Ratifizierung in allen 16 Landesparlamenten am 1. Dezember 2025 in Kraft treten.