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Länder passen den Jugend­medien­schutz-Staatsvertrag an

Die Landesregierung stellte am 14. Januar 2025 mit ihrem Beschluss der Vor­un­ter­rich­tung des Landtages die Weichen für den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag. Sie folgt damit dem Beschluss der Regierungs­chefin­nen und Regierungschefs der Länder vom 12. Dezember 2024.

Mit dem Sechsten Medienänderungs­staatsvertrag soll der bestehende Jugend­medien­schutz-Staats­vertrag geändert werden, um den Schutz Minder­jähriger vor schädlichen Inhalten in Tele­medien­diensten zu verbessern. Schwer­punkte des Entwurfs sind unter anderem die Stärkung des technischen Jugend­medien­schutzes sowie die Verbesserung der Durch­setzung von Maßnahmen der Landes­medien­anstalten.

Die vom Medienänderungs­staatsvertrag in Deutschland berührten Rundfunk­veranstalter, Behörden, Unternehmen und Verbände hatten im Rahmen mehrerer vorgeschalteter Fachgespräche und einer Anhörung zum Diskussions­entwurf zur Änderung des Jugend­medien­schutz-Staats­vertrages vom November 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Stellungnahmen wurden von den 16 Ländern gemeinsam ausgewertet und zum Teil wurden die Anregungen in die Entwürfe der Staatsverträge eingearbeitet.

Es ist vorgesehen, dass die Regierungs­chefinnen und Regierungschefs der Länder nach der Unterrichtung der Landtage den Änderungs­staats­vertrag bis März 2025 unterzeichnen. Die Neuregelung soll nach der Ratifizierung in allen 16 Landes­parlamenten am 1. Dezember 2025 in Kraft treten.

Quelle: Nds. Staatskanzlei, 14.01.2024, www.stk.niedersachsen.de