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Konstituierung des Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschusses

Der Niedersächsische Landes­jugend­hilfe­ausschuss (NLJHA) ist am 22. November 2022 erstmals in dieser Legislaturperiode zusammengetreten. Bei der konstituierenden Sitzung im Stephansstift in Hannover wählten die Mitglieder Herr Prof. Dr. Lobermeier, Professor für Sozialwissenschaftliche Methoden an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissen­schaften, zum Vorsitzenden. Als stellvertretende Vorsitzende wurde Rita Maria Rzyski, Dezernentin für Bildung, Jugend und Familie in Hannover, gewählt. Der Ausschuss ist das fachpolitische Gremium zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Niedersachsen.

Ziel der Ausschussarbeit ist es, Rahmenbedingungen und Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe zum Wohl der Kinder und Jugendlichen mitzugestalten. Aufgrund der Zusammen­setzung agiert der Ausschuss mit einer breiten Expertise in kinder- und jugendpolitischen Angelegenheiten.

In ihrer Begrüßungsrede gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses betonte Sozialministerin Daniela Behrens, "Ihre Expertise und Fachlichkeit aus dem jeweiligen Feld der Jugendhilfe ist gefragt" und hob besonders hervor, dass "Ihr Mandat eine große Verantwortung und das Recht sich einzumischen beinhaltet."

Der Niedersächsische Landes­jugend­hilfe­ausschuss ist Teil des Landes­jugend­amtes und befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe. Im Besonderen sind das die Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, die Landes­jugend­hilfe­planung und die Förderung der freien Jugendhilfe.

Darüber hinaus kann der Landes­jugend­hilfe­ausschuss Rahmenvorgaben für Entscheidungen der Verwaltung des Landesjugendamtes auf den Weg bringen und allgemeine Empfehlungen an die Träger der Kinder- und Jugendhilfe geben. Ebenso berät der Ausschuss die Landes­regierung bei der Verwendung der Mittel, die vom Land für die Jugendhilfe bereitgestellt wurden. Der Landes­jugend­hilfe­ausschuss hat verbindliche Beschlussrechte und die Möglichkeit, die eigenen Beschlüsse und Stellungnahmen unabhängig zu veröffentlichen.

Die Ministerin unterstrich im Hinblick auf die letzte Legislatur­periode, dass der Nieder­sächsische Landes­jugend­hilfe­ausschuss in der vergangenen Legislatur­periode trotz der großen Herausforderungen in der Corona-Pandemie viel erreicht habe. Es sei beispiels­weise das Positionspapier zum Gesamtkonzept der Kinder- und Jugendhilfe für das Land Nieder­sachsen erarbeitet wurden, welches nun weiter umzusetzen sei. Behrens sagte, sie freue sich auf die fachlichen Anregungen und eine kritisch-konstruktive Begleitung.

Insgesamt nahmen an der konstituierenden Sitzung 36 stimmberechtigte, stellvertretende und beratende Mitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung des Sozial­ministeriums, des Kultus­ministeriums sowie des Landes­jugend­amtes teil.

Hintergrund
Der Niedersächsischen Landes­jugend­hilfe­ausschuss (NLJHA) befasst sich mit allen Ange­legen­heiten der Jugendhilfe wie etwa der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe. Der NLJHA hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe. Er entscheidet im Rahmen des geltenden Rechts und der Vorgaben der Obersten Landesjugend­behörden - in diesem Fall Kultus- und Sozialministerium - über Angelegenheiten von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung.

Der Landesjugendhilfeausschuss setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern (jeweils mit Vertretung) zusammen. Zur konstituierenden Sitzung waren alle eingeladen. Stimmberechtigte Mitglieder (insgesamt 18 Personen) sind u.a. Vertreterinnen und Vertreter der freien Jugendhilfe, der kommunalen Spitzenverbände sowie aus dem Kinder- und Jugendschutz. Beratende Mitglieder sind u.a. je eine Abgeordnete / ein Abgeordneter der im Landtag vertretenen Parteien sowie eine Vertreterin / ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter und der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände.

Quelle: Nds. Sozialministerium, 23.11.2022, www.ms.niedersachse.de