Der Kinderschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben des Fachbereichs Jugend der Region Hannover, der für 16 Kommunen in der Region Hannover zuständig ist. Im aktuellen Kinderschutzbericht der Region Hannover für den Berichtszeitraum 2023 liegt ein Schwerpunkt auf dem Fachkräftemangel im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Die gesetzlichen Neuerungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG), das 2021 in Kraft getreten ist, wurden im Berichtszeitraum 2023 weiterhin bewegt. Auch im Bereich des Kinderschutzes hat es gesetzliche Anpassungen gegeben: In diesem Jahr standen die Themen Hilfeplanvorlage in familiengerichtlichen Verfahren, Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe und Kinderschutzvereinbarungen mit Freien Trägern besonders im Fokus.
Neben der grundsätzlichen Berichterstattung zur Entwicklung der Fallzahlen im Kontext des Kinderschutzes, wird über den Fachkräftemangel im Bereich der Kinder-und Jugendhilfe im Schwerpunkt informiert.
Zusammenfassende Übersicht der Entwicklungen:
- Im Jahr 2023/2024 haben Schulungen zum Thema Vertrauensschutz im Kinderschutz für Fachkräfte des ASD und PKD stattgefunden. Inhaltlicher Schwerpunkt dieser Fortbildung ist der Datenschutz im Rahmen von Kinderschutzverfahren.
- Die Anzahl der Beratungen der Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (§ 8b SGB VIII und § 4 KKG) ist gegenüber dem Vorjahr um weitere 30 % angestiegen.
- Gegenüber dem Vorjahr wurde ein Anstieg um 160 Fachberatungen verzeichnet. Im Jahr 2023 fanden insgesamt 699 Fachberatungen statt, dieses bedeutet eine über die letzten 3 Jahre konstante signifikante Steigerung der Inanspruchnahme der telefonischen Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
- Die Anzahl der Beratungen bei sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat 2023 gegenüber dem Vorjahr um 24 % abgenommen. Der Rückgang der Zahlen begründet sich durch einen erhöhten Beratungsbedarf von insgesamt 22 Fällen, in den 4 eigenständigen Jugendämtern der Region Hannover, die statistisch nicht berücksichtigt wurden (Langenhagen, Lehrte, Burgdorf und Laatzen). Zum anderen ist ein deutlicher Anstieg bei den Präventionszahlen, den Fachberatungen und bei der Vernetzungstätigkeit zu verzeichnen. Diese Zahlen sind im Themenfeldbericht Prävention hinterlegt.
- Die Aufwendungen für Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII sind im Jahr 2023 weiter gestiegen. Die Aufwendungen für Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII sind unter anderem durch die erhöhte Anzahl an unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten und die gestiegene durchschnittliche Dauer der Inobhutnahmen weiter gestiegen.Das starke Ansteigen der geführten Vormundschaften und Pflegschaften setzte sich auch in 2023 fort. Auch in 2023 stiegen aufgrund des allgemeinen Anstiegs der Flüchtlingszahlen die Zuweisungen von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten durch die Landesverteilstelle in die Region Hannover weiterhin kontinuierlich an.