Genitalverstümmelung ist von den Vereinten Nationen als Menschenrechtsverletzung anerkannt. Seit 2003 findet jährlich am 6. Februar der "Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung" statt, um auf diese Form der Menschenrechtsverletzung aufmerksam machen. In Deutschland ist die "Female Genital Mutilation" (FGM, dt.: Genitalverstümmelung) seit 2013 Straftatbestand. Weltweit sind laut der Weltgesundheitsorganisationen ca. 200 Millionen von FGM betroffen.