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Innenministerin Behrens zum gemeinsamen Schlag gegen sexualisierter Gewalt an Kindern

Am 14. Juni 2023 wurden unter Federführung des Landeskriminalamtes Niedersachsen in ins­gesamt sieben Bundes­ländern Durch­suchungs­maß­nahmen gegen Tat­ver­dächtige aus dem Bereich der sexua­lisierten Gewalt gegen Kinder durch­geführt. Allein die niedersächsische Polizei setzte landes­weit mit mehr als 300 Einsatz­kräften mehr als 200 Durch­suchungs­beschlüsse um.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt dazu: "Vom heutigen Aktionstag geht die klare Botschaft aus: Niemand, der sich an Kindern vergeht oder kinder­porno­graphische Inhalte verbreitet oder konsumiert kann sich sicher fühlen! Ich danke allen Ermittelnden in diesem unglaublich kraft­raubenden und belastenden Phäno­men­bereich für ihre hervor­ragende Arbeit, die zu den heutigen Durch­suchungen geführt hat. Wir haben die technischen Möglich­keiten, um Täter zu ermitteln und zu bestrafen. Es muss uns in Deutschland allerdings sehr zu denken geben, dass wir in vielen Fällen darauf ange­wiesen sind, dass wir das entschei­dende Beweis­material aus den USA erhalten. Wir brauchen hier­zu­lande dringend eine konstruktive Debatte darüber, wie wir zukünftig verhindern, dass von einem gut gemeinten Daten­schutz vor allem ein Schutz für die Täterinnen und Täter übrigbleibt."

Zum Hintergrund:
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) sind die Fall­zahlen im Bereich Kinder- und Jugend­pornografie von 2021 zu 2022 erneut gestiegen. Die ein­gehenden Hinweise der Orga­nisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) machen derzeit einen Großteil der polizeilichen Ermittlungen aus. 2015 wurden beim BKA etwa 14.500 solcher Fälle aus den USA gemeldet, 2022 waren es 136.500 – allein im Vorjahres­vergleich gab es einen Anstieg um 75% (2021: 78.600).

Die Aufklärungsquote ist in diesem Delikts­bereich seit Jahren kontinuierlich auf einem hohen Niveau. Zum einen beinhalten die eingehenden NCMEC-Meldungen häufig detaillierte Hinweise auf eine tat­ver­dächtige Person, zum anderen ermöglichen technische Weiter­ent­wick­lungen eine vermehrte Aufklärung der Straftaten.

In vielen Fällen handelt es sich bei dem von NCMEC über­mittelten Bewei­s­material um einzelne Fotos oder Videos, die ins­besondere durch Jugend­liche oder Kinder un­bedacht versendet werden. So stieg der Anteil der Tat­ver­dächtigen unter 21 Jahren in den letzten Jahren an, die aus eigener Motivation Bilder und Videos von sich erstellen und (ggf. unbeabsichtigt) verbreiten.