Am 14. Juni 2023 wurden unter Federführung des Landeskriminalamtes Niedersachsen in insgesamt sieben Bundesländern Durchsuchungsmaßnahmen gegen Tatverdächtige aus dem Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder durchgeführt. Allein die niedersächsische Polizei setzte landesweit mit mehr als 300 Einsatzkräften mehr als 200 Durchsuchungsbeschlüsse um.
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt dazu: "Vom heutigen Aktionstag geht die klare Botschaft aus: Niemand, der sich an Kindern vergeht oder kinderpornographische Inhalte verbreitet oder konsumiert kann sich sicher fühlen! Ich danke allen Ermittelnden in diesem unglaublich kraftraubenden und belastenden Phänomenbereich für ihre hervorragende Arbeit, die zu den heutigen Durchsuchungen geführt hat. Wir haben die technischen Möglichkeiten, um Täter zu ermitteln und zu bestrafen. Es muss uns in Deutschland allerdings sehr zu denken geben, dass wir in vielen Fällen darauf angewiesen sind, dass wir das entscheidende Beweismaterial aus den USA erhalten. Wir brauchen hierzulande dringend eine konstruktive Debatte darüber, wie wir zukünftig verhindern, dass von einem gut gemeinten Datenschutz vor allem ein Schutz für die Täterinnen und Täter übrigbleibt."
Zum Hintergrund:
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) sind die Fallzahlen im Bereich Kinder- und Jugendpornografie von 2021 zu 2022 erneut gestiegen. Die eingehenden Hinweise der Organisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) machen derzeit einen Großteil der polizeilichen Ermittlungen aus. 2015 wurden beim BKA etwa 14.500 solcher Fälle aus den USA gemeldet, 2022 waren es 136.500 – allein im Vorjahresvergleich gab es einen Anstieg um 75% (2021: 78.600).
Die Aufklärungsquote ist in diesem Deliktsbereich seit Jahren kontinuierlich auf einem hohen Niveau. Zum einen beinhalten die eingehenden NCMEC-Meldungen häufig detaillierte Hinweise auf eine tatverdächtige Person, zum anderen ermöglichen technische Weiterentwicklungen eine vermehrte Aufklärung der Straftaten.
In vielen Fällen handelt es sich bei dem von NCMEC übermittelten Beweismaterial um einzelne Fotos oder Videos, die insbesondere durch Jugendliche oder Kinder unbedacht versendet werden. So stieg der Anteil der Tatverdächtigen unter 21 Jahren in den letzten Jahren an, die aus eigener Motivation Bilder und Videos von sich erstellen und (ggf. unbeabsichtigt) verbreiten.