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Hochschule Düsseldorf erhält Zuschlag für Einrichtung einer Kinderschutzprofessur

Der Standort für die Professur für Kinder­schutz und Kinderrechte in Nordrhein-West­falen steht fest: Die Entscheidung ist auf die Hochschule Düsseldorf gefallen. Vorangegangen war ein Interessen­bekundungs­ver­fahren mit zwei Verfahrens­stufen, bei dem ein Begut­ach­tungs­­gremium mit externen Expertinnen mitwirkte. Kriterien zur Bewertung waren zum Beispiel die sozial­päda­gogische Expertise, Lehrkonzepte, die inter­disziplinäre Aus­rich­tung, die Forschungs­per­spek­tive sowie Transfer und Nachwuchs­förderung.

In der ersten Verfahrensstufe wurden die schriftlichen Interessen­bekun­dungen bewertet. In der zweiten Verfahrens­stufe erhielten ausgewählte Hochschulen die Gelegen­heit, ihre Konzepte dem Begut­achtungs­gremium zu präsentieren. Insgesamt haben an dem Interessen­bekun­dungs­ver­fahren sechs Hochschulen für An­ge­wand­te Wissen­schaften des Landes Nordrhein-Westfalen teil­ge­nommen.

Die Hochschule Düsseldorf hat dabei mit ihrem Gesamtkonzept überzeugt, Forschung und Lehre sowie den wissen­schaftlichen Austausch in den Bereichen Kinderschutz und Kinder­rechte zu stärken, den Austausch über Kinder­schutz­themen in relevanten Studien­gängen anzustoßen und den fach­öffent­lichen und anwendungs­bezogenen Transfer in die Fach­praxis und die Breite der Gesell­schaft zu ermöglichen.

Die Aufdeckung der vielen Fälle von sexua­lisierter Gewalt gegen Minderjährige in den vergan­genen Jahren unter­streicht, wie wichtig es ist, Wissen über konkrete Gefährdungs­situationen und einen professio­nellen Umgang damit zu vermitteln.

Kinder- und Jugendministerin Josefine Paul: "Die Einrichtung der neuen Professur ist ein weiterer, bedeutender Meilenstein zur Stärkung des Kinderschutzes und der Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen. An der Hochschule Düsseldorf wird die Vermittlung von Wissen und Aufklärung für einen wirksamen und nachhaltigen Kinderschutz jetzt in der pädagogischen Lehre fest verankert. Ich bin überzeugt, dass dadurch ein noch besserer Austausch von Theorie und Praxis gelingt. Das ist deshalb so wichtig, weil gut ausgebildete Fachkräfte zentral für einen wirksamen und nachhaltigen Kinderschutz sind."

Die Präsidentin der Hochschule, Prof. Dr. Edeltraud Vomberg, sagte hierzu: "Wir freuen uns sehr, dass die Entscheidung für unsere Hochschule ausgefallen ist. An unserem Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften haben wir mit den Studiengängen 'Sozialarbeit / Sozialpädagogik' und 'Kindheitspädagogik und Familienbildung' bereits seit langem eine ausgewiesene Expertise in diesem Bereich. Aus diesem Grund passt die Kinderschutzprofessur perfekt zu uns. Mit unserer Interdisziplinarität betrachten wir den Kinderschutz auch in den Forschungsaktivitäten unserer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler multiperspektivisch, inklusive des digitalen Kinderschutzes. Die Professur passt perfekt in unser Portfolio und wir sind im Aufgabengebiet weiträumig vernetzt."

Die Professur soll möglichst schnell starten. Die Hochschule Düsseldorf wird die weitere Ausgestaltung und das Berufungsverfahren für die personelle Besetzung vornehmen. Die neue Professur wird auch Promotionen im Bereich Kinderschutz und Kinderrechte ermöglichen.

Quelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 06.02.2025, www.mkjfgfi.nrw