Kinderfreundlichen Kommunen e.V. hat Handlungsempfehlungen für die Berücksichtigung des Kindeswohlprinzips im kommunalen Haushaltsaufstellungsverfahren veröffentlicht. Die Handlungsempfehlungen sollen Kommunen eine Hilfe an die Hand gegeben, die UN-Kinderrechtskonvention in ihrem Rechtskreis bei der Aufstellung des Kommunalhaushalts umzusetzen und damit ihrer verpflichtenden Aufgabe nachzukommen. Die Handlungsempfehlungen richten sich sowohl an Ratsmitglieder und Verwaltungsvorstände als auch an die Kommunalverwaltungen, dort insbesondere auch an die Finanzverwaltung bzw. die Kämmerei. Sie sind das Ergebnis aus dem Projekt Kinderrechte in Kommunen des Vereins Kinderfreundliche Kommunen, die mit Hilfe einer Förderung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln erarbeitet wurden.
In der Arbeitsgruppe haben Vertreterinnen und Vertreter des Vereins, der Bezirksregierung Köln, der Städte Frankfurt am Main, Krefeld und Remscheid sowie des Deutschen Kinderhilfswerkes, UNICEF Deutschland, des Deutschen Instituts für Menschenrechte und weitere Einzelpersonen mitgewirkt.
Grundtenor des Papiers ist es, dass immer, wenn ein Kind von einer Maßnahme oder deren Unterlassen von einer kommunalen Gebietskörperschaft in seinem Rechtskreis betroffen wird, das Kindeswohl als ein vorrangiger Gesichtspunkt berücksichtigt werden muss. Das kommunale Finanzmanagement ist ein Dreh- und Angelpunkt zur Umsetzung der politischen und strategischen Ziele der Kommune. Deshalb sollten die Kinderrechte als Querschnittsthema ressortübergreifend in den fach- und bereichsbezogenen, zentralen gesamtstädtischen Finanzplanungen und dezentralen fach- und bereichs- bzw. produktbezogen verantworteten Teilplanungen verankert werden.