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Grünes Licht aus dem Bundesrat für Gewalthilfegesetz

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 14. Februar 2025 dem so­ge­nannten Ge­walt­­hilfe­­gesetz zugestimmt. Es gibt Frauen und Kindern unter anderem einen Anspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechts­spe­zi­fi­scher und häuslicher Gewalt.

Schutz von Leib und Leben
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, sich schützend und fördernd vor das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu stellen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt seien ein strukturelles Problem mit massiven Folgen für die Betroffenen, aber auch für die Gesellschaft insgesamt. Nach wie vor fänden nicht alle Betroffenen bedarfsgerechten Schutz und Unterstützung. Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen seien nicht flächendeckend vorhanden. Zudem fehle es an Personal und passgenauen Angeboten.

Verlässliches Hilfesystem schaffen
Ziel des Gesetzes sei es daher, ein verlässliches Hilfesystem zu schaffen. Der Zugang von Gewaltbetroffenen zu Schutz und Beratung soll durch die Einführung eines Rechtsanspruchs sichergestellt werden. Die Länder werden verpflichtet, hierfür ein ausreichendes Netz von Schutz- und Beratungseinrichtungen vorzuhalten.

Weitere Maßnahmen der Länder
Die Länder sollen darüber hinaus weitere Maßnahmen ergreifen, z. B. zur Prävention und zur Unterstützung des Umfelds der gewaltbetroffenen Person. Die Vernetzung innerhalb des Systems soll ebenso gefördert werden wie die Vernetzung mit anderen Hilfeeinrichtungen und Behörden, z.B. Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Justiz und Bildungseinrichtungen. Zum anteiligen Ausgleich der durch das Gewaltschutzgesetz entstehenden zusätzlichen Aufgaben erhalten die Länder vom Bund für die Jahre 2027 bis 2036 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Euro.

Inkrafttreten
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung tritt am 1. Januar 2030 in Kraft, um den Ländern die Gelegenheit zu geben, die Voraussetzungen für dessen Erfüllung zu schaffen.

Finanzierung über 2036 hinaus
In einer begleitenden Entschließung unterstützt der Bundesrat das Ziel, ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem für von Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder zu schaffen. Bundesweit würden mehr Frauenhausplätze benötigt; auch die Fachberatung müsse weiter ausgebaut werden. Hierfür sei ein entschiedener Einsatz von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Finanzierung bis zum Jahr 2036, bittet die Bundesregierung jedoch, aus Gründen der Planungssicherheit die Finanzierung über das Jahr 2036 hinaus sicherzustellen.

 

Quelle: BundesratKOMPAKT, 14.02.2025, www.bundesrat.de

Niedersachsens Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi begrüßt, dass der Bundes­rat dem Gewalthilfegesetz zuge­stimmt hat:
 
"Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt sind ein großer gesellschaftlicher Missstand. Frauen und Kinder müssen wirksam vor phy­si­scher und psychischer Gewalt geschützt werden, flächendeckende bundesweite Ange­bote müssen vorgehalten werden. Bund und Länder senden heute das klare Signal, dass diese gemeinsame Herausforderung an­ge­nommen und umgesetzt wird. Ich freue mich, dass dieses zentrale Vorhaben noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden konnte.
 
In Niedersachsen haben wir bereits 46 Frauen­häuser mit 441 Frauen- und rund 880 Kinder­plätzen. Weitere Platzerhöhungen in beste­hen­den Häusern und ein neues Frauen­haus werden noch in diesem Jahr folgen. Wir verfü­gen damit bereits landesweit über wirk­same Schutz­struk­turen. Hierauf werden wir in den kommenden Jahren bis zum Eintreten des Rechts­anspruchs aufbauen. Das bisherige Gewalt­schutz­system hat weiterhin Bestand und wird bis 2032 sukzessive erweitert.
 
Der Schutz von Frauen und Kindern ist eine Daueraufgabe des Staates – daher wäre es wünschenswert und angemessen, wenn auch die finanzielle Unter­stützung des Bundes über das Jahr 2036 hinaus laufen würde. Für die Länder und die Städte und Gemeinden könnte so die notwendige Planungs­sicherheit ge­schaf­fen werden."

Quelle: Nds. Sozialministerium, 14.02.2025, www.ms.niedersachsen.de