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Gesetzliche Neuregelungen: Strafmaß-Änderung bei Kinderpornografie und Schutz Minder­jähriger bei Auslands­ehen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2024 das Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinder­porno­grafischer Inhalte gebilligt. Auch die Neuregelung zum Schutz von Minderjährigen bei Auslands­ehen wurde verabschiedet.

Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinder­porno­grafischer Inhalte
Das Gesetz passt die Mindeststrafe für diese Delikte an, um mehr Flexibilität in der Strafverfolgung zu ermöglichen und das Strafmaß besser der Schwere des individuellen Falls anzupassen. Für das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte ist nun eine Mindeststrafe von sechs Monaten, für den Besitz und Abruf von drei Monaten Freiheitsstrafe vorgesehen. Die Höchststrafe von zehn Jahren bleibt unangetastet.

In der Praxis der Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte hätten sich Probleme gezeigt, seitdem diese Delikte im Jahr 2021 als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug eingestuft waren, heißt es in der Gesetzesbegründung. So sei es den Staatsanwaltschaften nicht möglich gewesen, Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. In vielen Fällen sei von den Gerichten die Mindeststrafe als unverhältnismäßig und nicht schuldangemessen bewertet worden.

Gesetz zum Schutz Minder­jähriger bei Auslands­ehen
Das Gesetz betrifft Ehen, bei denen eine der beteiligten Personen bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war. Die Neuregelung war wegen verfassungsrechtlicher Mängel des geltenden Rechts erforderlich: dieses berück­sichtigte die sozialen Folgen der Unwirksamkeit einer solchen Ehe­schließung nicht ausreichend. Solche Ehen sollen in Deutschland auch künftig unwirksam sein – und zwar auch dann, wenn sie im Ausland nach dem dort geltenden Recht wirksam geschlossen wurden. Zum Schutz der Beteiligten gibt es nun ergänzende Regelungen über Unterhaltsansprüche und über die Heilung der unwirksamen Ehe.

Quelle: BundesratKompakt, 14.06.2024

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