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Für den Schutz von Gewalt­betrof­fenen: djb fordert Nach­besse­rungen im Kind­schaftsrecht

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt grund­sätz­lich den bekannt gewor­de­nen Referen­ten­entwurf zur Reform des Kind­schafts­rechts, ins­besondere die überfällige Um­setzung der Vor­gaben aus der Istanbul-Konvention zum Schutz vor geschlechts­be­zo­gener Gewalt. Damit werden notwendige Ver­besserungen für gewalt­betroffene Eltern­teile und ihre Kinder gesetzlich verankert. "Es ist höchste Zeit, dass der Schutz von Gewaltbetroffenen auch im Familienrecht ernst genommen und effektiv durchgesetzt wird," erläutert die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder.

Gleich­zeitig kritisiert der djb unnötige oder proble­ma­tische Rege­lungen im Entwurf. So soll etwa die gemeinsame elterliche Sorge künftig automatisch im Rahmen der Vater­schafts­aner­kennung entstehen, wobei nur der Widerspruch innerhalb einer zweiwöchigen Frist diesen Automatismus verhindern kann. Dafür sind keine überzeugenden Gründe ersichtlich, denn der Gang zur zuständigen Behörde bleibt den Eltern schon wegen der Vaterschaftsanerkennung nicht erspart. Es besteht jedoch das Risiko, dass in strittigen oder gewalt­geprägten Beziehungen die Belange der Mutter übergangen werden.

Weiterhin warnt der djb vor einer möglichen Kodifizierung des Wechselmodells als Leitmodell durch die Hintertür der Familien­beratungs­stellen. Statt der Hervorhebung der "Betreuung durch beide Elternteile zu wesentlichen oder gleichen Teilen" im Falle der Trennung der Eltern, ist eine ergebnisoffene Beratung nach wie vor vorzugswürdig und wird den vielfältigen Betreuungs- und Lebensrealitäten besser gerecht.

Nachbesserungsbedarf sieht der djb auch beim Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt im Zusammen­hang mit Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Reformpläne haben die Familienberatung als wichtige Institution für die Bewältigung familiärer Krisen erkannt. Umso wichtiger wäre es, auch im Bereich der Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungs­beratung einen effektiven Schutz vor Partnergewalt zu kodifizieren, ähnlich wie das für Sorge- und Umgangs­verfahren vorgesehen ist. "In Fällen von Partnergewalt sind vermeintlich einvernehmliche Regelungen nur auf Kosten der gewaltbetroffenen Personen möglich. Das muss ein Ende haben," fordert Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht.

Pressemitteilung des Dt. Juristinnenbundes, 21.10.2024, www.djb.de

Übrigens!

Zum Entwurf und Eckpunkten des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts finden Sie Informationen auf der Website des Bundes­justiz­ministeriums
Dort sind auch die Stellungnahmen von Verbänden zu finden.