Der niedersächsische Landesjugendhilfeausschuss hat in der vergangenen Legislatur die Notwendigkeit eines verbesserten Schutzes junger Menschen vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Der Unterausschuss Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, gesetzlicher und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (UA 2) hat in diesem Kontext die Expertise "Erstellung und Fortschreibung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit – Empfehlungen für Träger der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe" mit Unterstützung der Expertin Christiane Wiede erarbeitet.
Das Vorhalten von Schutzkonzepten in der Kinder- und Jugendarbeit ist in Niedersachsen gesetzlich nicht verpflichtend und wird in der Folge sehr unterschiedlich umgesetzt. Eine flächendeckende Implementierung von einrichtungs- und angebotsbezogenen Schutzkonzepten und deren kontinuierliche Fortschreibung ist jedoch ein wichtiges Qualitätsmerkmal in der Kinder- und Jugendarbeit.
Die vorliegenden Empfehlungen sollen die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe – insbesondere die Kreis- und Stadtjugendpflege – vor Ort in der Wahrnehmung ihrer Gesamtverantwortung gem. § 79 SGB VIII für die Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung von Schutzkonzepten im partnerschaftlichen Zusammenwirken mit freien Trägern unterstützen und damit zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendarbeit beitragen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Unterstützungsbedarf von ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit, die gem. § 73 SGB VIII bei ihrer Tätigkeit angeleitet, beraten und unterstützt werden sollen.
Das Land als überörtlicher Träger der Jugendhilfe kommt damit seiner Zuständigkeit hinsichtlich der Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben gem. § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII gegenüber den örtlichen Trägern nach.