Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) und das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) haben einen animierten Erklärfilm für Kinder veröffentlicht: "Deine Rechte vor Gericht" richtet sich an alle Kinder, die unmittelbar von einem gerichtlichen Verfahren betroffen sind. Er dient der Wissensvermittlung und soll Kinder darin bestärken, ihre Rechte einzufordern. Darüber hinaus soll er alle Verfahrensbeteiligten bei der kindgerechten Informationsvermittlung unterstützen. Der Film wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
"Wir brauchen in Deutschland eine Stärkung der Kinderrechte auch im Justizsystem. Jedes Jahr kommen tausende Kinder in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Scheidung der Eltern, Zeuginnen und Zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder Betroffene in Asylverfahren. Laut Umfragen wünschen sich Kinder besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. Das müssen wir ernst nehmen und umsetzen, um Kindern den vollen Zugang zum Recht zu garantieren. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Bestimmung des Kindeswohls, nur so können sach- und kindgerechte Lösungen beispielsweise in Familienverfahren getroffen werden", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
"Ziel des Erklärfilms ist es, Kinder in einer kindgerechten Art und Weise über ihre Rechte vor Gericht zu informieren. Kennen Kinder ihre Rechte, ist ihnen der Zugang zu ihren Rechten deutlich erleichtert", erläutert Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Wir setzen uns zudem in den unterschiedlichsten Arbeitszusammenhängen gemeinsam dafür ein, dass auch alle anderen Verfahrensbeteiligten die Kinderrechte berücksichtigen, ganz so wie es auch die Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates für eine kindgerechte Justiz fordern."
Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Deutsche Institut für Menschenrechte setzen sich für ein Justizsystem ein, das die wirksame Umsetzung aller Kinderrechte gewährt und das Kindeswohl (best interests of the child, Artikel 3 Absatz 1 UN-Kinderrechtskonvention) und die Beteiligung von Kindern (Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention) bei der Ausgestaltung von Verfahren in den Mittelpunkt stellt. Dabei hat das Pilotprojekt "Kinderrechtsbasierte Kriterien im familiengerichtlichen Verfahren" von DKHW und DIMR gezeigt, wie wichtig es ist Verfahrensbeteiligte dabei zu unterstützen, Verfahren kindgerechter auszugestalten.