Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, mit den Ländern in den Austausch zu treten, um eine Aufnahme von Fallanalysen als gesetzliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe in das Achte Buch des Sozialgesetzbuches zu prüfen - eventuell mit vorbehaltenem Landesrecht. Dies geht aus einer Entschließung hervor, die die Länder in der Plenarsitzung am 28. Oktober 2022 gefasst haben.
Lehren aus Missbrauchsfällen
Hintergrund sind mehrere problematische beziehungsweise fehlgeschlagene Kinderschutzverläufe, die öffentliche Aufmerksamkeit erlangt hatten und bei denen die betroffenen Familien im Kontakt mit der Kinderund Jugendhilfe standen.
Fallanalysen als Standard
In den Ländern und Kommunen seien in deren Folge unterschiedliche Wege von Fallanalysen und Aufarbeitung beschritten worden, um das Geschehen besser zu verstehen und hieraus zu lernen. Diese Prozesse hätten zu der Erkenntnis geführt, dass Fallanalysen bei problematischen Kinderschutzverläufen zu einem Standard der Aufarbeitung werden sollten, um den Kinderschutz zu verbessern und das Vertrauen und die Handlungssicherheit der betroffenen und erschütterten Institutionen wiederherzustellen.
Um aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen zu können, müssen die betroffenen öffentlichen Jugendhilfeträger bestimmten Fachstandards genügende Fallanalysen initiieren können. Insofern verweist der Bundesrat auf die Empfehlungen in den Abschlussberichten der Lügde-Kommission beim Landespräventionsrat Niedersachsen bzw. der Kommission Kinderschutz Baden-Württemberg.
Klärung des Handlungsbedarfs
Der Austausch zwischen Bund und Ländern sollte der Klärung und Konkretisierung gesetzgeberischen Handlungsbedarfs dienen. Dabei gehe es insbesondere um die Notwendigkeit einer gesetzlichen Aufgabenbeschreibung zur Ermöglichung und Sicherstellung einer eines einheitlichen Standards genügenden Fallanalyse, insbesondere im Hinblick auf datenschutzrechtliche Befugnisse.
Außerdem solle gegebenenfalls auch eine Evaluation in Erwägung gezogen werden. Insbesondere solle dabei auch beobachtet werden, ob in der gerichtlichen Praxis Probleme mit der Aussage- oder Aufklärungsbereitschaft der an den Fallanalysen Beteiligten festzustellen sind.
Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen befasst. Feste Fristen gibt es hierzu nicht.