Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2024 ausführlich zum Vorschlag einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern Stellung genommen.
Skepsis gegenüber Anzeigepflichten
Er begrüßt die damit verbundenen Ziele und spricht sich dafür aus, alle Formen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern unter Strafe zu stellen und wirksam zu bekämpfen. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass große Teile der im Richtlinienvorschlag enthaltenen Maßnahmen im deutschen Recht bereits umgesetzt seien. Der Bundesrat warnt davor, dass sich im Richtlinienvorschlag enthaltene Pflichten für bestimmte Berufsgruppen, ihnen bekannt gewordene Verdachtsfälle auf Kindesmissbrauch anzuzeigen, negativ auf den Opferschutz auswirken könnten. Dadurch könnte das Vertrauensverhältnis zwischen Hilfesuchenden und professionellen Berufsgeheimnisträgern untergraben werden. Auch sei die Schweigepflicht der Berufsgruppen - etwa bei Ärzten - damit nicht in Einklang zu bringen. In der Folge könnten sich weniger Opfer den betroffenen Fachkräften anvertrauen, was wiederum die medizinische und therapeutische Versorgung nach der Straftat gefährden könne.
Was die Richtlinie vorsieht
Mit dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission soll insbesondere auf technologische Neuerungen und daraus resultierende Herausforderungen reagiert werden. Er sieht weitreichende Regelungen in verschiedenen Rechtsbereichen vor und enthält auch neue Straftatbestände, zum Beispiel zum Erstellen und Verbreiten von Anleitungen zum sexuellen Missbrauch und dem Livestreaming von sexuellem Missbrauch.
Zudem enthält der Richtlinienvorschlag Regeln zur Verantwortlichkeit von juristischen Personen und zum Schadensersatz sowie weitreichende Vorgaben zum Opferschutz und zur Opferunterstützung. Der Vorschlag sieht auch Maßnahmen zur Prävention und zur Kooperation, zur Aus- und Fortbildung von Personen mit beruflichem Opferkontakt, zur Meldepflicht für Fachkräfte sowie zahlreiche weitere Regelungen vor.
Wie es weitergeht
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung und direkt der Europäische Kommission weitergeleitet.