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Bundesfamilienministerin würdigt zehnjährige Arbeit des Fonds Sexueller Missbrauch

Seit Mai 2013 stellt der Fonds Sexueller Miss­brauch (FSM) für Betroffene von sexua­lisierter Gewalt niedrig­schwellige und bedarfs­gerechte Unter­stützung zur Verfügung. Aus Anlass des zehn­jährigen Bestehens des Fonds würdigt Bundes­familien­ministerin Lisa Paus die Arbeit dieses einzigartigen Hilfesystems für Menschen, denen in Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt angetan wurde.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Kinder und Jugendliche erleben leider immer wieder, dass Erwachsene ihr Vertrauen missbrauchen. Wer in jungen Jahren sexuelle Gewalt erfahren hat, leidet oft sein Leben lang an den Folgen. Unsere Verantwortung ist es, konsequent gegen sexuelle Gewalt vorzugehen, umfassende Prävention zu betreiben und vor allem den Betroffenen wirksam zu helfen. Dafür stellt der Bund seit 2013 mit dem Fonds Sexueller Miss­brauch ein einzigartiges Hilfesystem zur Verfügung. Der Fonds setzt die Hürden bewusst niedrig, erkennt Geschehenes an und bietet kon­kre­te Hilfen. Das macht das Leid der Betroffenen nicht ungeschehen, aber die Hilfen unterstützen spürbar, zum Beispiel mit Therapien oder bei der Aufarbeitung. Mehr als 23.000 Menschen hat der Fonds Sexueller Missbrauch bereits geholfen, jeden Monat melden sich mehrere Hundert neu an. Das zeigt: Die Betroffenen brauchen weiterhin unsere Unterstützung. Sie können auch in Zukunft auf den Fonds zählen."

Über den Fonds Sexueller Missbrauch (FSM)
Der FSM wurde 2013 vom Bundesfamilienministerium in Umsetzung der Empfehlungen des "Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch" eingerichtet. Er gewährt Unterstützung zur Bewältigung der Folgen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Jugend. Betroffene können Sach­leistungen im Gesamtwert bis zu 10.000 Euro beantragen (z.B. Therapien, medizinische Hilfen, Bildungs­maß­­nah­men, Hilfen zur indivi­duellen Aufar­bei­tung). Für behinderungs­bedingte Mehr­aufwen­dungen (z.B. Assis­tenz­leistungen, erhöhte Mobilitäts­kosten) können zusätzlich bis zu 5.000 Euro beantragt werden.

Anders als bei gesetzlichen Hilfesystemen müssen Antragstellende beim FSM keine gerichtsfesten Nachweise vorlegen. Es genügt, die Taten und den daraus resultierenden Hilfebedarf plausibel darzulegen. Das Antrags­verfahren ist dadurch für Betroffene besser zu bewältigen und birgt gerin­gere Gefahren für eine Retrau­matisierung.

Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen geschieht in der Regel im Verborgenen. Die Betroffenen vertrauen sich aus Angst, Scham oder Schuldgefühlen oft niemandem an, so dass die Taten nur selten zur Anzeige gebracht werden. Dementsprechend fehlen häufig Nachweise, um gesetzliche Hilfen in Anspruch nehmen zu können. Diese Lücke wird vom FSM geschlossen.

Bei der Antragstellung können Betroffene kostenlos die Unterstützung eines Netzwerkes von bundesweit ca. 160 speziell geschulten Beratungsstellen in Anspruch nehmen. Bislang haben mehr als 23.000 Menschen einen Antrag auf Hilfe an den FSM gestellt. Jeden Monat kommen mehrere hundert Anträge neu hinzu. Der Bund hat für den FSM bis Ende 2023 insgesamt ca. 164 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

 

Weitere Informationen gibt es unter www.fonds-missbrauch.de

Quelle: BMFSFJ, 16.05.2023