Wer überlegt, aus der Ukraine geflüchtete Kinder oder Jugendliche aufzunehmen, die ohne Eltern oder Personensorgeberechtigte bzw. Erziehungsberechtigte in Niedersachsen Schutz suchen, wendet sich bitte an das örtliche Jugendamt. Die Jugendämter haben die Befugnis, unbegleitete ausländische Kinder oder Jugendliche in geeigneten Einrichtungen oder bei geeigneten Personen vorläufig unterzubringen. Interessierte Familien können sich bei ihrem Jugendamt melden, wenn sie die Bereitschaft und Möglichkeiten zur Aufnahme eines Kindes haben. Voraussetzung ist die Feststellung der Eignung.
Wichtige Information zum Hintergrund: Die Verteilung von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern erfolgt immer über die Landesverteilstelle beim Niedersächsischen Landesjugendamt. Das Landesjugendamt ist in Kontakt zu allen Jugendämtern in Niedersachsen und belegt nach einer definierten Kontingentierung. Die Jugendämter kümmern sich dann um die Erstversorgung, Unterbringung und Betreuung vor Ort. Dies sichert den Schutz der Kinder und Jugendlichen z.B. vor sexueller Ausbeutung und Gewalt.