Das Bundesfamilienministerium hat eine neue Handreichung für die Kinder- und Jugendhilfe herausgegeben: Sie informiert, wie Betroffene von Zwangsverheiratung wirksam geschützt werden können. Die Situation der von Zwangsverheiratung betroffenen Frauen und Männer stellt für die handelnden Behörden eine komplexe Problemlage dar. Die Handreichung informiert über die Situation, in der sich die Betroffenen befinden. Außerdem will sie Hilfestellung bei der Auswahl und der Gewährung von Hilfen geben. Es wird u.a. dargelegt, welche Unterstützungsmöglichkeiten die Kinder- und Jugendhilfe und andere Sozialleistungsträger im Kontext von Zwangsverheiratung haben.
Die Handreichung richtet sich vor allem an die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Für andere mit der Thematik befasste Fachkräfte und Institutionen kann sie aber ebenfalls von Interesse sein.
Die Handreichung wurde neu gefasst und enthält nun z.B. Neuerungen durch das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, das im Juli 2017 in Kraft getreten ist.