Dem Schutz von Kindern vor Missbrauch und Misshandlung räumt die niedersächsische Landesregierung höchste Priorität ein. Bei der Aufarbeitung von Fällen von Kindesmissbrauch sollten bundesweit einheitliche Maßstäbe angesetzt werden. Daher sollen nach dem Willen Niedersachsens bei fehlgeschlagenen beziehungsweise problematischen Kinderschutzverläufen künftig Fallanalysen Standard in der Aufarbeitung werden. Dazu soll der Bund die erforderlichen gesetzlichen Regelungen im SGB VIII - Kinder- und Jugendhilferecht - treffen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat das Kabinett am 12. Juli 2022 beschlossen.
Niedersachsen greift damit eine Empfehlung der "Lügde-Kommission" auf, die eine Aufnahme von Fallanalysen durch unabhängige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als gesetzliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe in das SGB VIII angeraten hat. Es soll zudem der zur Analyse notwendige Informationsaustausch mit datenschutzrechtlichen Befugnissen rechtlich verankert werden. Mit der Bundesratsinitiative setzt sich Niedersachen für eine gesetzliche Aufgabenbeschreibung von Fallanalysen ein. Damit sollen die von den Vorfällen Betroffenen - die Fachkräfte in den Jugendämtern und die Familien - unterstützt werden.
Sozial-Staatssekretär Heiger Scholz: "Bei der Aufarbeitung und Fallanalyse fehlgeschlagener Kinderschutzverläufe, die oftmals mit hoher öffentlicher Aufmerksamkeit einhergehen, gehen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe bislang unterschiedliche Wege. Die aus Anlass der Missbrauchsfälle von Lügde eingerichtete Lügde-Kommission hat festgestellt, dass solche Prozesse der wissenschaftlichen und unabhängigen Expertise und der Beteiligung der Betroffenen bedürfen. Es braucht diese Analysen, damit alle Betroffenen das Geschehene besser verarbeiten und Fachkräfte stetig weiter lernen."